Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Seit Beginn der Corona-Pandemie haben Kulturschaffende und Vereine mit erheblichen Einschränkungen und damit verbunden auch finanziellen Einbußen zu kämpfen. Gerade Vereine, deren Veranstaltungen in größerem Rahmen nur in städtischen Einrichtungen (Kulturhalle, Kelterscheune, Halle Urberach) stattfinden können, sind durch die Mietkosten für diese Spielstätten zusätzlich belastet, zumal auch bei stattfindenden Veranstaltungen in den meisten Fällen nur eine reduzierte Zuschauerzahl zugelassen wurde. Das Vereins- und Kulturleben ist eine erhebliche Stütze für die kulturelle und auch gesellschaftliche Entwicklung der Stadt Rödermark, welche es nachhaltig zu schützen gilt. Deshalb sehen es die FWR als eine Möglichkeit der Unterstützung an, wenn Vereine, welche für ihre Veranstaltungen eine der oben genannten städtischen Baulichkeiten anmieten wollen, für eine Veranstaltung in 2022 nur einen reduzierten Mietpreis (50%) aufwenden müssen. Dies soll es den Vereinen ermöglichen, nach dem Wegfall der tiefgreifenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie am 20.03.2022 zumindest für eine Veranstaltung einen höheren Erlös zu erwirtschaften, um finanzielle Engpässe teilweise auszugleichen. Die Stadt Rödermark könnte so als Motor für eine Wiederbelebung der kulturellen Entwicklung dienen. Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt, allen in Rödermark eingetragenen Vereinen eine einmalige Reduzierung der Mietpreise für die Kulturhalle, die Kelterscheune oder die Halle Urberach in Höhe von 50% zu gewähren. Dies ist auf das Kalenderjahr 2022 und eine Veranstaltung pro Verein beschränkt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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