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Vorlage - VO/0052/22  

 
 
Betreff: Städtebauförderung "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung", Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden";
Machbarkeitsstudien Funktionaler Ortskern, Grundsatzbeschlüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-1701
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
21.02.2022 
9. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (Sondersitzung) zur Kenntnis genommen   
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
16.03.2022 
10. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
17.03.2022 
10. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
29.03.2022 
8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
220110_Anlage_01_Masterplan_funktionaler_Ortskern  

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Umgestaltung des Areals des „funktionalen Ortskerns“ bildet einen der Schwerpunkte der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ innerhalb des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ehem. „Stadtumbau in Hessen“). Der „funktionale Ortskern“ wird durch den Bereich um das Rathaus, Rathausplatz, Bücherei, Trinkbornschule, ehem. Feuerwehr, Kulturhalle definiert. Bereits frühzeitig wurde daher das Büro Rittmannsperger Architekten/ Darmstadt beauftragt, mittels Machbarkeitsstudien die Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -potenziale der städtischen Liegenschaften “gerhaus“ (Dieburger Straße 21), ehem. Feuerwehrhaus sowie Dieburger Straße 29/ 31 zu untersuchen. Ergänzt um eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme des Büros Freudl Verkehrsplanung/ Darmstadt wurden die Einzelstudien zu einem „Masterplan funktionaler Ortskern“ zusammengefasst (Anlage_01).

 

r den weiteren Fortgang der Einzelmaßnahmen sind zu diesem Zeitpunkt Entscheidungen erforderlich, die aufgrund ihrer räumlichen und auch finanziellen Auswirkungen der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten sind. Diese betreffen im Einzelnen:

        die Liegenschaft „Jägerhaus“ (Dieburger Straße 21)

        die Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“

        die Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank

        die Liegenschaften „Dieburger Straße 29/ 31“

        die Verkehrsführung innerhalb des „funktionalen Ortskerns“

 

 

 

 

I.  Liegenschaft „gerhaus“ (Dieburger Straße 21)

 

Zur Liegenschaft „gerhaus“ welche nicht unter Denkmalschutz steht liegt bereits ein Grundsatzbeschluss vom 09.02.2021 vor. Die Beschlussfassung sieht u.a. vor, den Rathausplatz funktional und gestalterisch aufzuwerten und weitgehend verkehrsberuhigt zu gestalten. Die Fliesenfassade einschließlich der Giebelfronten des „gerhauses“ (Eckgebäude/ Dieburger Straße 21) soll erhalten bleiben, wobei die Gebäudeerweiterung an der Trinkbrunnenstraße (im Folgenden als „Hinterhaus“ bezeichnet) sowie weitere Anbauten niedergelegt bzw. entfernt werden können. Innerhalb des Erdgeschosses soll eine gastronomische Nutzung („Weinstube“) vorgesehen werden.

 

Laut Beschluss sollen für die weitere Entwicklung des Bereichs „gerhaus“/ Rathausplatz ein Anforderungsprofil bzw. städtebauliche Rahmenbedingungen formuliert und die Voraussetzungen für eine Veräerung der Liegenschaft geschaffen werden.

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde aufgezeigt, dass sich ein Erhalt des Hinterhauses nachteilig auf die angestrebte Nutzung auswirken würde. Die geringe Tiefe dieses Gebäudeteils sowie die vorhandene Kellerzone bzw. die Höhe des Erdgeschossniveaus erschwert die Unterbringung insbesondere der angestrebten gastronomischen Nutzung. Die Barrierefreiheit könnte nur mittels technischer Einbauten gewährleistet werden, welche die ohnehin bereits geringe zur Verfügung stehende Grundrissfläche zusätzlich drastisch verringern würde.

 

Aufgrund der beschriebenen Nachteile ist die angestrebte Verbindung bzw. Öffnung des Hinterhauses zu einem verkehrsberuhigten Rathausvorplatz mittels einer Außengastronomie nicht zu erreichen. Darüber hinaus steht eine Beibehaltung des Hinterhauses einer Verbreiterung des Fußwegs in Richtung Kulturhalle „im Wege“. Diese Verbreiterung ist zur Schaffung von Spielräumen für eine Attraktivierung dieser Wegebeziehung erforderlich. Innerhalb des bereits zitierten Grundsatzbeschlusses vom 09.02.2021 wurde die Möglichkeit der Niederlegung des Hinterhauses eröffnet.

 

r das Eckgebäude treffen die beschriebenen Nachteile im Wesentlichen auch zu. Aufgrund der markanten aber nicht unter Denkmalschutz stehenden Fliesenfassade sowie den Giebelfronten ist der Umgang mit diesem Teil der Gebäudesubstanz losgelöst von der Situation des Hinterhauses zu bewerten.

 

r das Eckgebäude bestehen folgende grundsätzliche Varianten mit jeweils spezifischen Vor- und Nachteilen, welche im Folgenden aufgezeigt werden sollen:

 

  1. Sanierung des Gebäudes einschließlich Fassade (Untervariante A) bzw. Erhalt der Fassade und Entkernung bzw. Neubau (Untervariante B)
  2. Vollständige Niederlegung sowie kompletter Neubau des Eckgebäudes

 

 

 

zu Variante „1. Sanierung des Gebäudes einschließlich Fassade“

        hoher technischer und wirtschaftlicher Aufwand (hohlstehende Fliesen, Anforderungen Energieeinsparverordnung EnEV, Brüstungshöhen HBO, Sanierung wegen Feuchteschäden Keller…)

        Barrierefreiheit und deshalb bessere Bespielbarkeit (Gastronomie) des Rathausplatzes nur im Bereich eines Neubaus des Hinterhauses zu gewährleisten, dadurch möglicherweise Einschränkung bei der Investorensuche

        Erhalt eines ortsbildprägenden Gebäudes an herausgehobener Stelle

 

zu Variante „2. Vollständige Niederlegung und kompletter Neubau des Eckgebäudes“

        wirtschaftlicher und technisch einfacher in der Umsetzung, dadurch vorteilhafter für Investoren

        Gewährleistung der Barrierefreiheit

        Optimierung der Grundrisse

        größere Chancen in der Bespielbarkeit des Rathausplatzes (Gastronomie)

        keine Solitärbetrachtung – dadurch stärkere Integration in die Neustrukturierung des Gesamtareals „Funktionaler Ortskern“ 

 

Zu bedenken ist bei allen Varianten die Auswirkungen der Stellplatzsituation, die eng mit der Entwicklung der anderen oben genannten Liegenschaften in Verbindung stehen.

 

 

II.  Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“

 

Der Erhalt des ehem. Feuerwehrhauses wird auch von Seiten der Kommunalen Betriebe Rödermark sowie des Büros Rittmannsperger befürwortet. Die Grundsubstanz ist sanierungs- und umbaufähig und durch die bauliche Struktur des Gebäudes ist eine flexible Raumaufteilung möglich. Als zukünftige Nutzungen sind insbesondere ein Gremien- und Sitzungssaal (Stadtverordnetenversammlung) sowie Räumlichkeiten für Vereine und Sportgruppen etc. vorgesehen. Dieses Nutzungsszenario setzt aber insofern einen Umzug des JUZ z.B. in einen Neubau im Bereich des Spielparks am Badehaus voraus.

 

Im Zuge der Umnutzung kann eine stärkere Verbindung zur Bücherei vorgesehen werden, die ohnehin bereits durch gemeinsame Haustechnik besteht. Diese Verbindung soll über eine gemeinsame Erschließungszone und Ausstellungsfläche baulich hergestellt werden. 

 

r die zukünftige Nutzung bzw. die Raumverteilung im ehem. Feuerwehrhaus sind aufgrund der bestehenden Gebäudestrukturen folgende zwei Varianten denkbar:

 

  1. Gremien- und Sitzungssaal im Erdgeschoss, Vereine, Sportgruppen etc. im Obergeschoss
  2. Gremien- und Sitzungssaal im Obergeschoss, Vereine, Sportgruppen etc. im Erdgeschoss

 

zu Variante „1. Gremien- und Sitzungssaal im Erdgeschoss, Vereine, Sportgruppen etc. im Obergeschoss“

        große ggf. teilbare Fläche für den Gremien- und Sitzungssaal; eventuell mit Bühne

        höhere Flexibilität durch größere Fläche

        große Raumhöhe, dadurch problemlose(re) Installationsmöglichkeiten der notwendigen Technik

        einfache Erreichbarkeit des Saales durch großes Foyer

        Möglichkeit während Veranstaltungen (Pausen) ins Freie zu gelangen (siehe auch Punkt „Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank“)

 

zu Variante „2. Gremien- und Sitzungssaal im Obergeschoss, Vereine, Sportgruppen etc. im Erdgeschoss“

        größere Abgeschiedenheit des Sitzungssaals

        kleinere, unflexible Fläche für den Sitzungssaal

        kleiner Flur als „Verteiler“

        Raumhöhe für technische Installationen eher ungeeignet.

 

 

III.  Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank

 

Um den „Kern“ des funktionalen Ortskerns ganzheitlich zu betrachten und auch den öffentlichen Freiraum als verbindendes Element in die Entwicklung einzelner Liegenschaften miteinzubeziehen, sind daher die Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank, als verbindendes Element zwischen dem Rathausplatz sowie der Kulturhalle, Gegenstand weiterer Überlegungen. Insbesondere sind die Möglichkeiten zu eruieren, die derzeit als Kundenparkplatz der Volksbank genutzten (und deren Eigentum befindlichen) Flächen, der Quartierentwicklung zugänglich zu machen. Hier sind entsprechende Gespräche und Verhandlungen mit der Volksbank zu führen.

 

r eine Neugestaltung der Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank sind folgende Varianten denkbar:

 

  1. Zuschlag der freiwerdenden Fläche zum ehem. Feuerwehrhaus und Herstellung eines Platzes (Untervariante 1); Zuschlag der freiwerdenden Fläche zum ehem. Feuerwehrhaus mit Herstellung eines Platzes einschließlich der Option eines Neubaus z.B. als zusätzliches Angebot in Ober-Roden für Jugendliche, Wohnraum etc. (Untervariante 2)
  2. Zuschlag einer Teilfläche zum ehem. Feuerwehrhaus mit Herstellung eines kleinen Platzes sowie Zuschlag einer Teilfläche zum benachbarten Hort zur Erweiterung deren Außenfläche

 

zu Variante „1. Herstellung einer dem ehem. Feuerwehrhaus funktional zugeordneten Platzfläche“:

        Schaffung eines neuen Eingangs bzw. eines Vorplatzes in das neue Bürgerhaus (ehem. Feuerwehr) über die Platzfläche

        Aufenthaltsmöglichkeit (während Pausen) bei Veranstaltungen im Bürgerhaus mit direktem Austritt im Erdgeschoss

        Stärkung der räumlichen Beziehung Rathausplatz – Kulturhalle

        Stärkung/ Attraktivierung des Kulturhallenvorplatzes durch Neuzonierung

        Klare Abgrenzung zur Fahrbahn und Schaffung einer städtebaulichen Raumkante im Falle eines optionalen Neubaus

        Stärkung der Belange des Allgemeinwohls

        Steigerung der sozialen Infrastruktur durch die Schaffung von Freifläche und Grün

 

zu Variante „2. Herstellung von dem ehem. Feuerwehrhaus sowie dem Kinderhort funktional zugeordneten Frei- bzw. Platzflächen“:

        Steigerung der Freiflächenqualität für Hortkinder

        Steigerung der sozialen Infrastruktur durch die Schaffung einer Frei- und Grünfläche

        Entsiegelung

 

 

IV.  Liegenschaften „Dieburger Straße 29/ 31“

 

Die geplante Niederlegung der beiden in städtischem Besitz befindlichen Gebäude soll vorrangig dazu dienen, Raum für eine adäquate und v.a. für Fußnger verkehrssichere Zuwegung von der Dieburger Straße aus zur Kulturhalle gewährleisten. Wegen der Abhängigkeiten (Stell- bzw. Parkplätze) zu den Liegenschaft Jägerhaus, ehem. Feuerwehr, den Freiflächen und deren angedachten Entwicklungen, sind die baulichen Möglichkeiten hier eher eingeschränkt.

 

r eine Neugestaltung der Flächen sind folgende Varianten denkbar:

 

  1. Erweiterung der Zuwegung zur Kulturhalle und Herstellung eines Parkplatzes
  2. Erweiterung der Zuwegung zur Kulturhalle und Gebäudeneubau

 

zu Variante „1. Erweiterung der Zuwegung zur Kulturhalle und Herstellung eines Parkplatzes

        Schaffung von ca. 20 Parkplätzen

        Niveaugleicher Ausbau der Gehwege

        Voraussetzung für die Entwicklung des Jägerhauses und dem damit verbundenen Stellplatznachweis

        Umnutzung des „ehem. Feuerwehrhaus“ zum Bürgerhaus und dem damit verbundenen Stellplatznachweis

        Deckung des Bedarfs an Parkflächen aus dem angedachten Flächentausch mit der Volksbank

        Verzicht auf Bebauung zu Gunsten der Aufweitung der Fußwegeverbindung zwischen Jägerhaus und Hort und des öffentlichen Raumes

 

zu Variante „2. Erweiterung der Zuwegung zur Kulturhalle und Gebäudeneubau

        Schaffung neuen Wohnraumes durch Errichtung eines neuen Wohngebäudes

        Bildung einer städtebaulichen Raumkante/ Fassung an der Dieburger Straße

        Bereitstellung aller notwendiger Parkplätze sowie zusätzliche Bebauung bei zur Verfügung stehender Fläche nicht möglich

 

 

 

V.  Verkehrsführung innerhalb des „funktionalen Ortskerns“

 

Aus den verschiedenen Varianten der Machbarkeitsstudie, den Ergebnissen der verkehrsgutachterliche Stellungnahme sowie den Abstimmungen zwischen den Kommunalen Betrieben, dem FB Bauverwaltung sowie dem Büro Rittmannsperger ergeben sich folgende Veränderungen der Verkehrsführung innerhalb des „funktionalen Ortskerns“:

 

        Schließung des Abschnitts der Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes für den motorisierten Verkehr zugunsten der Belebung und Bespielung des Rathausplatzes (Gastronomie)

        Zweirichtungsverkehr im Bereich der Trinkbrunnenstraße zwischen Rathausplatz und Trinkbornschule

        Beibehaltung des Einrichtungsverkehrs in der Trinkbrunnenstraße im Bereich der Trinkbornschule in Richtung Rilkestraße.


Beschlussvorschlag:

 

I.  Liegenschaft „gerhaus“ (Dieburger Straße 21)

 

Im Umgang mit der bestehenden Bausubstanz des „gerhauses“ soll einem zukünftigen Investor ein großer Spielraum eingeräumt werden:

  1. Das „Hinterhaus“ sowie weitere Anbauten sollen niedergelegt werden, u.a. um eine Verbreiterung des Durchlasses zwischen Hort und Neubau „Jägerhaus“ auf insgesamt 5,0 m realisieren zu können.
  2. Das „Eckgebäude“ kann niedergelegt werden.
  3. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ hat charakteristische Elemente des Bestandsgebäudes aufzunehmen (Gebäudehöhe, Dachform, Giebel).
  4. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ soll eine Fliesenfassade erhalten. Die Widerverwendung der originalen Fliesen ist anzustreben.
  5. Im Erdgeschoss ist eine gastronomische Nutzung vorzusehen.
  6. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen ist die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 zu gewährleisten.
  7. Im Falle des Neubaus des „Eckgebäudes“ ist der Fußweg der Dieburger Straße um 0,5 m zu verbreitern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

II.  Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“

 

Das ehemalige Feuerwehrhaus soll in ein multifunktional nutzbares Gebäude umgewandelt werden:

  1. Im Unter-, Erd- und Obergeschoss sollen flexibel teil- und nutzbare Räume bzw. Flächen, z.B. für Vereine, Gruppen (Jugendgruppen und Seniorentreff …), städtische Gremien sowie für Veranstaltungen entstehen.
  2. Aufgrund der Fläche sowie Raumhöhe soll das Erdgeschoss als „Großer Saal“ nutzbar sein.
  3. Die Erdgeschossebene soll sich zu benachbarten Platzflächen „öffnen“, bzw. diese Flächen gemeinsam („synergetisch“) nutzbar sein (z.B. bei Festen und Veranstaltungen).
  4. Räumlichkeiten für eine „permanente“ Jugendarbeit sollen vorgehalten werden.
  5. Es ist eine starke baulich-räumliche Verbindung zu dem benachbarten Bibliotheksgebäude zu schaffen. Hierfür, sowie für geeignete Nutzungen, ist die „Huther-Planung“ (03/2006) zugrunde zu legen.
  6. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen ist die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 zu gewährleisten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

III.  Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank

 

Die Freifläche zwischen dem ehemaligen Feuerwehrhaus und dem Gebäude der Volksbank soll in eine flexibel nutzbare, barrierefreie öffentliche Platzfläche umgestaltet werden. Ein Bezug zu der Nutzung des ehemaligen Feuerwehrhauses ist herzustellen.

Ersatz für die Stellplätze der Volksbank sind auf den Grundstücken Dieburger Straße 29/ 31 zu schaffen.

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Eigentümerin in entsprechende Gespräche mit dem Ziel der Flächenverfügbarkeit einzusteigen.

 

Es ist eine attraktive und barrierefreie Fußwegeverbindung vom Rathausplatz zur Kulturhalle zu planen und zu realisieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

IV.  Liegenschaften „Dieburger Straße 29/ 31“

 

Die Gebäude Dieburger Straße 29/ 31 sollen niedergelegt werden.

Die Zufahrt zur Kulturhalle ist zu verbreitern. Vor allem für Fußnger ist eine verkehrssichere Zuwegung herzustellen.

Auf der Fläche sollen Stellplätze, insbesondere auch als Ersatz für die durch die angestrebte Flächenverfügbarkeit über den derzeitigen Parkplatz der Volksbank entfallenden Stellplätze, geschaffen werden.

Die Parkplatzfläche ist einzugrünen.

Die Fläche ist als Teilbereich eines „Gesamtkonzepts Freiflächen Feuerwehr/ Kulturhalle“ zu planen. Die Barrierefreiheit des Gesamtareals ist zu gewährleisten.

Langfristig ist eine Erweiterung der Tiefgarage der Kulturhalle anzustreben. Dadurch werden neue Nutzungsoptionen für die (oberirdische) Fläche eröffnet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

V.  Verkehrsführung innerhalb des „funktionalen Ortskerns“

 

Der Abschnitt der Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes wird zugunsten der Belebung und Bespielung des Rathausplatzes (Außengastronomie) geschlossen.

Der Bereich der Trinkbrunnenstraße zwischen Rathausplatz und Trinkbornschule wird für den Zweirichtungsverkehr freigegeben.

Der Einrichtungsverkehr in der Trinkbrunnenstraße im Bereich der Trinkbornschule in Richtung Rilkestraße wird beibehalten.

Im Falle der temporären Sperrung des Abschnitts der Dieburger Straße im Bereich des ehemaligen Feuerwehrhauses (z.B. für Feste) soll die Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes für den Verkehr geöffnet werden können.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein


Anlagen

 

Anlage_01_“Masterplan funktionaler Ortskern“

Anlage_02_Synopse (Stand 22.02.2022)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 220110_Anlage_01_Masterplan_funktionaler_Ortskern (502 KB)