Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Anzahl von Hunden in Rödermark ist in den vergangenen Jahren angestiegen. Somit erhöht sich das Konfliktpotential zwischen Hundehaltung auf der einen Seite und den Belangen der Landwirtschaft, des Jagdwesens und des Naturschutzes auf der anderen Seite. Auch das Sicherheitsbedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern, die mit und ohne Hund Natur erleben möchten, wird beeinträchtigt.
Es wird übers Jahr häufig in den Medien darüber berichtet. Auch Erzählungen im Bekannten- und Freundeskreis geben immer wieder Hinweise auf diese Problematik.
Das Konfliktpotential zwischen Hundehaltung auf der einen Seite und öffentlichen Belangen auf der anderen Seite wurde anlässlich eines umfangreichen Berichts des Magistrats anlässlich eines Berichtsantrage der AL und CDU Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie am 26.05.2021 deutlich.
An dieser Stelle wird ausdrücklich betont, dass die Rödermärker Hundehalter überwiegend umsichtig, besonnen und rücksichtsvoll mit ihren Hunden in der Öffentlichkeit auftreten.
Dennoch sehen sich die Antragsteller veranlasst, sich mit diesem Antrag für verbesserte Regelungen einzusetzen, um unterschiedliche Belange besser aufeinander abzustimmen.
Nach Auskunft des Magistrats gibt es Missverständnisse bei der Auslegung der von der Anleinpflicht betroffenen Areale. Die visuelle Auslegung der Leinenpflicht sei in dem Anlageplan zur Satzung kompliziert dargestellt darüber hinaus die gesamte Rechtslage des Feld- und Forstschutzes an sich sehr kompliziert.
Durch diese Uneinheitlichkeit ist es für Hundebesitzer schwer zu ermitteln wo Hunde frei laufen dürfen und wo Einschränkungen bestehen. Dies führt zu Verunsicherung der Bürger und zu vermeidbaren Interessenskonflikten beim Auslauf der Hunde aber auch zu einem Hundetourismus über die Gemeinde- und Kreisgrenzen.
In den umliegenden Kommunen gibt es verschiedene Regelungen zur Anleinpflicht für Hunde während der Setz- und Brutzeit. So gelten in den Gemeinden abweichende Zeiträume für die Anleinpflicht oder es existiert teilweise gar keine Beschränkungen.
Anzustreben ist zumindest eine kreisweite, wenn möglich eine landesweite Vereinheitlichung der Regeln. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird bauauftragt:
1. Der Stadtverordnetenversammlung eine geänderte „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ vorzulegen mit dem Ziel das während der Brut- und Setzzeit im gesamten Außenbereich Rödermarks eine Anleinpflicht gelten soll.
2. Im Benehmen mit der Landwirtschaft, den Naturschutzverbänden, den Jagdpächtern, der Forstverwaltung sowie Hundehaltern soll ein Regelwerk zum Ausführen von Hunden im öffentlichen Raum aufgestellt werden.
3. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sowie für diese Art Abfälle geeignete Müllbehälter sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.
4. Jährlichen soll ein Hinweisblatt über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter übersendet werden. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.
5. Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch das Ordnungsamt im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich sind durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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