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Auszug - Städtebauförderung "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung", Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden"; Machbarkeitsstudien Funktionaler Ortskern, Grundsatzbeschlüsse  

 
 
10. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
Zusatz: 3G-Zugangsregelung
VO/0052/22 Städtebauförderung "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung", Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden";
Machbarkeitsstudien Funktionaler Ortskern, Grundsatzbeschlüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-1701
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss


Beschluss:

 

I.  Liegenschaft „gerhaus“ (Dieburger Straße 21)

 

Im Umgang mit der bestehenden Bausubstanz des „gerhauses“ soll einem zukünftigen Investor ein großer Spielraum eingeräumt werden:

  1. Das „Hinterhaus“ sowie weitere Anbauten sollen niedergelegt werden, u.a. um eine Verbreiterung des Durchlasses zwischen Hort und Neubau „gerhaus“ auf insgesamt 5,0 m realisieren zu können.
  2. Das „Eckgebäude“ kann niedergelegt werden.
  3. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ hat charakteristische Elemente des Bestandsgebäudes aufzunehmen (Gebäudehöhe, Dachform, Giebel).
  4. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ soll eine Fliesenfassade erhalten. Die Widerverwendung der originalen Fliesen ist anzustreben.
  5. Im Erdgeschoss ist eine gastronomische Nutzung vorzusehen.
  6. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen ist die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 zu gewährleisten.
  7. Im Falle des Neubaus des „Eckgebäudes“ ist der Fußweg der Dieburger Straße um 0,5 m zu verbreitern.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

II.  Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“

Das ehemalige Feuerwehrhaus soll in ein multifunktional nutzbares Gebäude umgewandelt werden:

  1. Im Unter-, Erd- und Obergeschoss sollen flexibel teil- und nutzbare Räume bzw. Flächen, z.B. für Vereine, Gruppen (Jugendgruppen und Seniorentreff …), städtische Gremien sowie für Veranstaltungen entstehen.
  2. Aufgrund der Fläche sowie Raumhöhe soll das Erdgeschoss als „Großer Saal“ nutzbar sein.
  3. Die Erdgeschossebene soll sich zu benachbarten Platzflächen „öffnen“, bzw. diese Flächen gemeinsam („synergetisch“) nutzbar sein (z.B. bei Festen und Veranstaltungen).
  4. umlichkeiten für eine „permanente“ Jugendarbeit sollen vorgehalten werden.
  5. Es ist eine starke baulich-räumliche Verbindung zu dem benachbarten Bibliotheksgebäude zu schaffen. Hierfür, sowie für geeignete Nutzungen, ist die „Huther-Planung“ (03/2006) zugrunde zu legen.
  6. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen ist die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 zu gewährleisten.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FWR

Ablehnung:

Enthaltung: FDP

 

 

III.  Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank

 

Die Freifläche zwischen dem ehemaligen Feuerwehrhaus und dem Gebäude der Volksbank soll in eine flexibel nutzbare, barrierefreie öffentliche Platzfläche umgestaltet werden. Ein Bezug zu der Nutzung des ehemaligen Feuerwehrhauses ist herzustellen.

Ersatz für die Stellplätze der Volksbank sind auf den Grundstücken Dieburger Straße 29/ 31 zu schaffen.

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Eigentümerin in entsprechende Gespräche mit dem Ziel der Fchenverfügbarkeit einzusteigen.

 

Es ist eine attraktive und barrierefreie Fußwegeverbindung vom Rathausplatz zur Kulturhalle zu planen und zu realisieren.

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FWR

Ablehnung:

Enthaltung: FDP

 

 

IV.  Liegenschaften „Dieburger Straße 29/ 31“

 

Die Gebäude Dieburger Straße 29/ 31 sollen niedergelegt werden.

Die Zufahrt zur Kulturhalle ist zu verbreitern. Vor allem für Fußnger ist eine verkehrssichere Zuwegung herzustellen.

Auf der Fläche sollen Stellplätze, insbesondere auch als Ersatz für die durch die angestrebte Flächenverfügbarkeit über den derzeitigen Parkplatz der Volksbank entfallenden Stellplätze, geschaffen werden.

Die Parkplatzfläche ist einzugrünen.

Die Fläche ist als Teilbereich eines „Gesamtkonzepts Freiflächen Feuerwehr/ Kulturhalle“ zu planen. Die Barrierefreiheit des Gesamtareals ist zu gewährleisten.

Langfristig ist eine Erweiterung der Tiefgarage der Kulturhalle anzustreben. Dadurch werden neue Nutzungsoptionen für die (oberirdische) Fläche eröffnet.

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, der Vorlage zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: CDU, AL, FWR

Ablehnung: SPD

Enthaltung: FDP

 

 

V.  Verkehrsführung innerhalb des „funktionalen Ortskerns“

 

Der Abschnitt der Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes wird zugunsten der Belebung und Bespielung des Rathausplatzes (Außengastronomie) geschlossen.

Der Bereich der Trinkbrunnenstraße zwischen Rathausplatz und Trinkbornschule wird für den Zweirichtungsverkehr freigegeben.

Der Einrichtungsverkehr in der Trinkbrunnenstraße im Bereich der Trinkbornschule in Richtung Rilkestraße wird beibehalten.

Im Falle der temporären Sperrung des Abschnitts der Dieburger Straße im Bereich des ehemaligen Feuerwehrhauses (z.B. für Feste) soll die Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes für den Verkehr geöffnet werden können.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:

Enthaltung: