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Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (erneute öffentliche Auslegung) sowie die erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Grundlage dieses Beschlusses stellt der Planungsstand vom 01.03.2022 dar.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 392 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674.
Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie an.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung: SPD |
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