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Auszug - Antrag der Fraktion AL/Die Grünen und CDU-Fraktion: Änderung der "Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit" vom 18.02.2014  

 
 
10. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 17.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
Zusatz: 3G-Zugangsregelung
CAL/0021/22 Änderung der "Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit" vom 18.02.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Magistrat wird bauauftragt:

 

1. Der Stadtverordnetenversammlung eine geänderte „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ vorzulegen mit dem Ziel das während der Brut- und Setzzeit im gesamten Außenbereich Rödermarks eine Anleinpflicht gelten soll.

 

2. Im Benehmen mit der Landwirtschaft, den Naturschutzverbänden, den Jagdpächtern, der Forstverwaltung sowie Hundehaltern soll ein Regelwerk zum Ausführen von Hunden im öffentlichen Raum aufgestellt werden.

 

3. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sowie für diese Art Abfälle geeignete Müllbehälter sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.

 

4. Jährlichen soll ein Hinweisblatt über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter übersendet werden. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.

 

 

5. Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch das Ordnungsamt im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich sind durchzuführen.

 

Im Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie wurde der Antrag für erledigt erklärt.