Beschluss:
1. Der Magistrat wird beauftragt über die Bauverwaltung den Rahmen zu skizzieren, der zur Ausgestaltung, Einrichtung und Neuerrichtung von Jugendplätzen in finanzieller Hinsicht und hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit gegeben ist.
2. Der Magistrat wird im Anschluss beauftragt, in Kooperation mit der städtischen Jugendarbeit, der Stadtplanung als auch vorhandenen Jugendforen interessierte Jugendliche wie folgt über die folgenden Fragestellungen zu beteiligen:
a. Es sollen Feststellungen darüber getroffen werden, welche Bedürfnisse nach Funktion, Größe und Neuerrichtung von Jugendplätzen bestehen.
b. Es ist eine Prioritätenliste hinsichtlich der weiteren Einrichtung sowie Verbesserung der Ausgestaltung bzw. Neuerrichtung von Jugendplätzen zu erstellen.
3. Der Bolzplatz auf der Städtischen Liegenschaft in der Seligenstädter Straße ist grundsätzlich aufzuwerten.
a. Der Magistrat wird beauftrag hierzu ein Konzept vorzulegen.
b. Der Magistrat wird bauauftragt zu prüfen, ob auf der bislang ungenutzten Teilfläche dieses städtischen Grundstücks PKW-Stellplätze hergestellt werden können, die ausschließlich dem Sportbetrieb auf dem nahegelegenen Sportgelände der Turnerschaft Ober-Roden dienen sollen.
4. Der Planungs- und Bürgerbeteiligungsprozess (lokale Partnerschaft, online-Beteiligung zur Neugestaltung des Gesamtareals um das Hallenbad in Urberach (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2018) sind nicht abgeschlossen.
a. Der Magistrat wird beauftragt, Festlegungen für die weitere Nutzung aller Flächen auch die Fragestellung nach einer Fläche für die Verlagerung des Bolzplatzes auf dem Gesamtareal zu treffen.
b. Unter dieser Maßgabe ist dieser Bolzplatz auch bei der weiteren Beteiligung von Jugendlichen einzubeziehen.
Die Tagesordnungspunkte 10 bis 13 werden gemeinsam aufgerufen. Der Stadtverordnete Gensert verteilt einen Vorschlag für einen interfraktionellen Antrag. Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht, da noch Beratungsbedarf in den Fraktionen besteht.