Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Der Mehrheitsbeschluss der STAVO hinsichtlich des Klimavorbehalts führt natürlich dazu, dass weniger Autoverkehr in Rödermark stattfinden muss. Weniger Autoverkehr gibt es nur dann, wenn es zum einen unattraktiv gemacht wird durch die Herstellung von Entschleunigungs-/Fahrbahnverengungsmaßnahmen und z. B. Tempo30. Damit können die Bürger zum Benutzen des Fahrrads und öffentlichen Verkehrsmitteln bewegt werden. Viele Erwachsene und erst recht Kinder würden gerne mit dem Fahrrad fahren, allerdings ist das in O-R und Urberach mit Unbehagen und vor allem auch mit Angst verbunden. Von vielen Eltern wissen wir, dass sie ihre Kinder aus Angst vor dem Verkehr auf den Hauptstraßen nicht mit dem Fahrrad in die NBS fahren lassen. Gleiches gilt im Übrigen auch für Erwachsene, die die Stadtmitten zum Einkauf mit dem Rad (z.B. zum Rodaumarkt) meiden und lieber das Auto nehmen. Es muss dringend pro aktiv für die Radfahrer etwas getan werden. Radfahrstreifen, die die Autofahrer "zwingen" defensiver zu fahren, wie in vielen Nachbarkommunen bereits zahlreich angelegt, gibt es hier noch nicht.
Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - vom 27.09.2019 - zur XX. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften steht dazu: …… Weiterhin enthält Artikel 1 dieser Verordnung mehrere Änderungen zur Steigerung der Sicherheit und Attraktivität des Radverkehrs. Der Radverkehr ist für die Verwirklichung eines modernen Mobilitätskonzepts und zur Umsetzung der Verkehrswende unabdingbar. Dabei spielt die Sicherheit der Radfahrenden eine entscheidende Rolle. Während in den letzten Jahren die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten insgesamt leicht gesunken ist, stagnieren die Unfallzahlen im Bereich des Radverkehrs. Noch immer sterben auf deutschen Straßen rund 400 Radfahrende pro Jahr. Besondere Risiken bergen dabei das Abbiegen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, insbesondere von Lkw, die Unterschreitung des erforderlichen Seitenabstandes beim Überholen und auch die Behinderung der Radfahrenden durch unberechtigtes Parken auf Radverkehrsflächen. Mit der vorliegenden Verordnung soll diesen Risiken durch Schaffung bestimmter Ge- und Verbote begegnet und so der Radverkehr sicherer gemacht werden. Daneben dienen die in Artikel 1 enthaltenen Änderungen der Leichtigkeit des Radverkehrs, die Grundvoraussetzung für einen attraktiven und zeitgemäßen Radverkehr ist. Im Fokus stehen dabei Regelungen zur Kennzeichnung von Radschnellwegen und zur Anordnung von Fahrradzonen. Weitere Änderungen haben klarstellenden Charakter. Der Radverkehr stellt einen wichtigen und wachsenden Anteil am Verkehrsaufkommen in Deutschland dar. Darüber hinaus hat er positive Effekte auf die Umwelt, das Klima, die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden sowie die Gesundheit der Menschen und leistet einen Beitrag zu vielen aktuellen und zukünftigen verkehrspolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund misst die Bundesregierung der Förderung des Radverkehrs als Teil eines modernen Verkehrssystems in Städten und ländlichen Räumen einen hohen Stellenwert zu.
Viele Bürger in Rödermark sind sehr unzufrieden mit diversen Verkehrsverhältnissen in Rödermark. Von allen Fraktionen wurden in den letzten zehn Jahren viele Anträge zu diversen Problematiken gestellt und teilweise entschieden. Leider hat es in dieser Zeit keine merkbaren Verbesserungen, sondern eher Verschlechterungen gegeben. Besonders für die Verkehrsentlastung in der Ortsdurchfahrt von Urberach und für die Schrankenschließzeiten in der Ortsmitte von Ober-Roden ist aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommen eine eher negative Entwicklung zu konstatieren. Auch das mittlerweile zum Dauerthema gewordene Problem für Radfahrer am Ortsausgang von Waldacker hätte längst gelöst werden müssen. Seit fast 50 Jahren beschäftigt sich die Rödermärker Kommunalpolitik mit einer Verkehrsentlastung der Durchfahrtsstraßen von Urberach. Seitdem ist nichts Erkennbares für die Bevölkerung passiert. Jetzt hofft man auf eine veränderte Verkehrsführung mit der möglichen Variante „Umfahrung über Messel“. Jedoch wissen wird derzeit nicht wann darüber entschieden und ob es eine Umfahrung für Urberach geben könnte und frühestens 2023 könnte ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Bis es zu einer Entlastung für die Bürger in Urberach kommen könnte, vergehen wahrscheinlich weitere zehn Jahre. Es sollte aber nicht sein, dass die Bürger in dieser Zeit von dem ständig zunehmenden Verkehr weiterhin durch immer mehr Lärm, CO2 und Feinstaub belästigt werden. Für die Einwohner deren Gesundheit belastet wird und die täglich eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität erfahren ist dieser Zustand genau so wenig akzeptabel wie das Argument allein Hessen Mobil sei für die Durchgangsstraßen verantwortlich. Das Ziel eine Umfahrung zu bekommen sollte weiter mit Nachdruck verfolgt werden. Als Sofortmaßnahme sollen verschiedene Maßnahmen für eine Beruhigung des Lärm- und Schadstoff verursachenden Straßenverkehrs jetzt eingeleitet werden, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrbahnmarkierungen, Kreisverkehre usw. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, umgehend und wo notwendig gemeinsam mit Hessen-Mobil sofort eine wirkungsvolle Verkehrsentlastung in Rödermark einzuleiten. Es ist zu prüfen welche Fördergelder von Bund und Land für Fahrradwege in Anspruch genommen werden können.
○ Konrad-Adenauer-Str. und Traminer Str. auf machbaren Abschnitten. ○ Ortsdurchfahrt Ober-Roden auf machbaren Abschnitten. ○ Weitere für Fahrradfahrer häufig benutzte Straßen sollen auf Machbarkeit von Fahrradschutzstreifen untersucht werden (z. B. Babenhäuser Straße, Frh.-v.-Stein-Str., Kapellenstr., Mainzer Str., Hanauer Str.)
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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