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Vorlage - VO/0286/21  

 
 
Betreff: Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (ehem. Stadtumbau in Hessen)/ Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden"
Beschluss: "Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Ortskern Ober-Roden"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-1701
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
24.11.2021 
7. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.11.2021 
6. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2021 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01 Ober-Roden_Förderrichtlinie_Anreizprogramm  
Anlage_02 Ober-Roden_Fördervereinbarung_Anreizprogramm  
Anlage_03 Ober-Roden_Antragsformular_Anreizprogramm  
Anlage_04 Stadtumbaugebiet _Ortskern Ober-Roden  

Sachverhalt/Begründung:

Die Stadt Rödermark wurde mit Zuwendungsbescheid vom 01.11.2017 mit der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“  (vormals „Stadtumbau in Hessen“) aufgenommen.

 

Im Rahmen des Förderungsprogramms stellt das Anreizprogramm ein Instrument dar, private Hauseigentümer zu motivieren, in ihre Immobilien – im Sinne einer Aufwertung des gesamten Stadtquartiers – zu investieren und sie hierbei finanziell zu unterstützen.

 

In Abstimmung mit dem Büro Rittmannsperger und der Lokalen Partnerschaft Ober-Roden wurde die „Förderrichtlinie des Anreizprogramms“ sowie eine „Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen“ für das Fördergebiet „Ortskern Ober-Roden“ erarbeitet und dem Fördermittelgeber (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) zur Prüfung übergeben. Dem Entwurf der Richtlinie wurde am 16.09.2021 zugestimmt.

 

Die Maßnahme ist für die Laufzeit des Förderprogramms mit maximalen förderfähigen Gesamtausgaben von 800.000,00 Euro vorgesehen und wird im Rahmen des Stadtumbaumanagements vom Büro Rittmannsperger in den Bereichen Beratung der Immobilienbesitzer, Koordination und Abwicklung begleitet. Die maximale Förderung pro Immobilie liegt bei 20.000,00 Euro.

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „rderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Ortskern Ober-Roden.

Das Finanzierungsvolumen liegt bei 100.000,00 Euro pro Jahr - bezogen auf die Gesamtförderdauer und bei einem förderfähigen Gesamtbetrag von 800.000,00 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über die Städtebaufördermittel ist sicherzustellen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 r den Haushalt 2022 sind für die Jahre 2022 bis 2030 für die Investition 6-SH-M07K „Anreizprogramm“ insgesamt 1.000.000 Euro angemeldet. / 10.11.21 Kl


Anlagen

Anlage_01 Ober-Roden_Förderrichtlinie_Anreizprogramm

Anlage_02 Ober-Roden_Fördervereinbarung_Anreizprogramm

Anlage_03 Ober-Roden_Antragsformular_Anreizprogramm

Anlage_04 Stadtumbaugebiet_Ortskern Ober-Roden  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01 Ober-Roden_Förderrichtlinie_Anreizprogramm (1240 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_02 Ober-Roden_Fördervereinbarung_Anreizprogramm (350 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_03 Ober-Roden_Antragsformular_Anreizprogramm (330 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_04 Stadtumbaugebiet _Ortskern Ober-Roden (1155 KB)