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Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt:
1. die Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung - 2. Änderung - gemäß dem beigefügten Entwurf.
2. die Anzahl der Stadtverordnetenversammlungen ab dem Jahr 2022 auf die gesetzliche Mindestanzahl von 6 Stadtverordnetenversammlungen zu reduzieren.
3. die auf Basis des § 36 a Abs. 4 HGO gewährten Fraktionsmittel ab dem Jahr 2022 auf einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 1.200 € je Fraktion festzulegen. Die Gewährung eines zusätzlichen Pro-Kopf-Betrages wird eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung:
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