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Vorlage - VO/0291/21  

 
 
Betreff: Änderung der Entschädigungssatzung und Anpassung der Zuschüsse an die Fraktionen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Recht/Öffentlichkeitsarbeit   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.11.2021 
6. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2021 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
SynopseAltNeuMS-EntschaedS  
EntschaedigungsS2Änd-Entwurf  

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 die Empfehlung ausgesprochen, dass die folgenden Änderungen der Entschädigungssatzung zum 01.01.2022 vorgenommen werden sollen:

 

  • Erhöhung der Aufwandsentschädigung pro Sitzung (§ 3 Abs. 1) von 30,00 € auf 40,00 €.
  • Erhöhung der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen (§ 4) von zurzeit 39 auf 45

Sitzungen jährlich.

 

In seiner Sitzung am 15.11.2021 hat sich der Magistrat im Weiteren für die Erhöhung der monatlichen Aufwandspauschale für die Wahrnehmung besonderer Funktionen (§ 3 Abs. 2) ausgesprochen. Es wird vorgeschlagen die Aufwandspauschalen

 

  • r die Ausschussvorsitzenden von 30,00 € auf 40,00 €
  • r die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte von 40,00 € auf 60,00 €

 

zu erhöhen.

 

Im Rahmen der geplanten Änderung der Entschädigungssatzung sollen weitere redaktionelle Anpassung an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vorgenommen werden. Diese werden beigefügt in einer Synopse dargestellt.

Die geplanten Änderungen wurden in den Entwurf der Änderungssatzung eingearbeitet.

 

Zur Kompensation der Mehraufwendungen soll die Anzahl der Sitzungsrunden der Stadtverordnetenversammlung von aktuell 7 Stadtverordnetenversammlungen auf die gemäߧ 56 Abs. 1 geforderte Mindestanzahl von 6 Sitzungen reduziert werden.

 

Im Weiteren sollen die, auf Basis des§ 36 a Abs. 4 HGO gewährten, Fraktionsmittel auf einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 1.200,00 € reduziert werden.

Derzeit erhalten die Fraktionen einen jährlichen Grundbetrag in Höhe von 1.278,23 € und zusätzlich einen Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 76,69 €.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt

 

1. die Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung - 2. Änderung - gemäß dem beigefügten Entwurf.

 

2. die Anzahl der Stadtverordnetenversammlungen ab dem Jahr 2022 auf die gesetzliche Mindestanzahl von 6 Stadtverordnetenversammlungen zu reduzieren.

 

3. die auf Basis des § 36 a Abs. 4 HGO gewährten Fraktionsmittel ab dem Jahr 2022 auf einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 1.200 € je Fraktion festzulegen. Die Gewährung eines zusätzlichen Pro-Kopf-Betrages wird eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Durch die geplante Änderung der Entschädigungssatzung und die Anpassung der Fraktionszuweisungen wird laut Gremienbüro mit Mehraufwand in Höhe von ca.
35.000 gerechnet.

/He, 10.11.21

 


Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SynopseAltNeuMS-EntschaedS (102 KB)      
Anlage 2 2 EntschaedigungsS2Änd-Entwurf (55 KB)