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Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk wird modifiziert. Die Erzielung von betrieblich angemessenen Überschüssen kann unter den bestehenden Bedingungen kaum bis nicht mehr erwartet werden. Die Wichtigkeit des finanziellen Nutzens ist daher abzuwerten. Ziel der Bewirtschaftung soll langfristig die Erhöhung des Anteils an Laubbäumen sein. 2. Es werden insgesamt 10 % des Stadtwalds aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen. Die Auswahl der zusätzlichen 5 % soll in Abstimmung mit dem Forst, den Naturschutzverbänden und den Jagdpächtern geschehen. Wirtschaftliche Gründe sollen bei der Auswahl eine untergeordnete Rolle spielen. 3. Im Stadtwald soll der natürlichen Wiederbewaldung grundsätzlich der Vorzug vor einer gezielten Aufforstung gegeben werden, wobei Aufforstung nicht ausgeschlossen wird, wenn gute Gründe dafürsprechen.
Die Koalitionsfraktionen kündigen an, einen Änderungsantrag zu stellen. Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht.
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