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Vorlage - FDP/0240/21  

 
 
Betreff: Stilllegung von Waldflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
05.10.2021 
6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
07.10.2021 
5. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgestellt   
25.11.2021 
6. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
27.10.2021 
5. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Am 28.03.2017 wurde von der Stadtverordnetenversammlung das Forsteinrichtungswerk für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2026 beschlossen. Seit dieser Zeit gab es im Forst enorme Veränderungen. Die Trockenzeiten der Jahren 2018 und 2019 sorgten für ein massives Absterben von Fichte, Birke und z.T. auch Kiefer und sogar Buche. Borkenkäfer und Pilzbefall in einigen Kieferbeständen sorgten und sorgen dafür, dass viele Flächen im Stadtwald nicht wiederzuerkennen sind. Hinzu kommen massive Sturmschäden in einigen Teilflächen, u.a. in Waldacker. Die Fichte ist in Rödermark Vergangenheit, der Anteil im Stadtwald liegt nur noch im Promillebereich. Auch die Kiefernbestände sind ausgedünnt. Nur noch wenige Teilflächen können als gesund bezeichnet werden. 

 

Diese Fakten werfen auch eine Reihe von Fragen für die zukünftige Waldbewirtschaftung auf. Bisher war die Waldbewirtschaftung für die Stadt Rödermark kostenneutral bzw. warf kleine Gewinne (meist in der Größenordnung 20.000 €) ab. In den letzten Jahren war unter den genannten Umständen an Gewinnerzielung nicht zu denken. Stark volatile und im Schnitt sehr niedrige Holzpreise aufgrund des Überangebots an Nadelhölzern führten im Sonderbudget Stadtwald zu Defiziten. Auch im Wald gibt es analog zur Feldflur einen Interessenskonflikt zwischen Naturbelassenheit und Biodiversität auf der einen und wirtschaftlichen Aspekten auf der anderen Seite. Holz als nachwachsender Rohstoff ist begehrt: als Baustoff, als Brennstoff, als Grundstoff für Papier, Verpackungen, Textilien. Diese Nutzungen müssen auch in Zukunft möglich sein, tragen sie doch zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe bei. Auf der anderen Seite speichert ein natürlicher, sich selbst überlassener Wald mehr Kohlenstoff als ein Nutzwald. Die FSC-Zertifizierung schreibt vor, dass Kommunen mit viel Wald (über 1.000 ha) 5 % ihres Waldes als Naturwaldentwicklungsflächen ausweisen müssen, in denen keine Nutzung stattfindet (auch keine Holzlese). Das ist in Rödermark geschehen. In Landes- und Bundeswälder müssen mindestens 10 % der Waldflächen aus der Nutzung genommen werden. Ein weiterer Diskussionspunkt zwischen Naturschutzverbänden und Forstbetrieben ist die Frage: natürliche Waldentwicklung oder Aufforstung. Die Fortführung der bisherigen Waldnutzung in Rödermark erscheint unter all den genannten Gesichtspunkten unangebracht.


 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk wird modifiziert. Die Erzielung von betrieblich angemessenen Überschüssen kann unter den bestehenden Bedingungen kaum bis nicht mehr erwartet werden. Die Wichtigkeit des finanziellen Nutzens ist daher abzuwerten. Ziel der Bewirtschaftung soll langfristig die Erhöhung des Anteils an Laubbäumen sein.

2. Es werden insgesamt 10 % des Stadtwalds aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen. Die Auswahl der zusätzlichen 5 % soll in Abstimmung mit dem Forst, den Naturschutzverbänden und den Jagdpächtern geschehen. Wirtschaftliche Gründe sollen bei der Auswahl eine untergeordnete Rolle spielen.

3. Im Stadtwald soll der natürlichen Wiederbewaldung grundsätzlich der Vorzug vor einer gezielten Aufforstung gegeben werden, wobei Aufforstung nicht ausgeschlossen wird, wenn gute Gründe dafürsprechen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: