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Vorlage - VO/0308/21  

 
 
Betreff: Kooperationsvereinbarung Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Kommunalgebiet
hier: Vertragsabschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/700-773-Telek
Federführend:Tiefbau   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
24.11.2021 
7. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.11.2021 
6. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2021 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kooperationsvereinbarung GigaNetz  

Sachverhalt/Begründung:

 

Bereits seit 2019 profitieren Rödermärker Unternehmen in den Gewerbegebieten Ober-Roden und Urberach von Glasfaserverbindungen in Gigabit-Qualität. Um diesen höchsten Standard der digitalen Infrastruktur den Bürgerinnen und Bürgern auch flächendeckend in den Wohngebieten der Stadt zur Verfügung stellen zu können, wurden von der städtischen Wirtschaftsförderung und der Bauverwaltung Gespräche mit diversen Telekommunikationsunternehmen geführt, um den bestmöglichen Anbieter für Rödermark zu identifizieren. Das Ergebnis dieses Prozesses ist, dass die Deutsche GigaNetz GmbH beabsichtigt, diese Glasfaserinfrastruktur in Rödermark auszubauen ("Fibre to the Home" / FTTH).

 

Da der flächendeckende Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Kommunalgebiet mit erhebliche Baumaßnahmen in den nächsten 2 bis 4 Jahren verbunden sein wird, soll eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen GigaNetz GmbH und der Stadt Rödermark abgeschlossen werden, um eine nachhaltige Projektabwicklung zu vereinfachen und zu beschleunigen.

 

Diese Kooperationsvereinbarung hat den Zweck, die bestehende gesetzliche Lage im Wesentlichen das Telekommunikationsgesetz TKG sowie das DigiNetz-Gesetz (DigiNetzG) durch praxisrelevante Punkte zu ergänzen.

 

Durch den Glasfaserausbau kann sich Rödermark zukunftsfähig aufstellen. Allerdings ist dafür Sorge zu tragen, dass die Straßeninfrastruktur sachgerecht wiederhergestellt wird. Deshalb ist die Vergabe eines Baucontrollings und die Einstellung der nötigen Mittel ab dem HH2022 (voraussichtlich ca. 100,000 € /a) erforderlich. Selbst bei weitest möglicher externer Vergabe entsteht auch in der Verwaltung - insbesondere in der Tiefbauabteilung - viel Mehrarbeit. Es wird versucht werden, die Arbeitsspitzen durch entsprechende Priorisierung von Projekten abzufangen.

 

Gleichzeitig kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass für den Ausbauzeitraum ein zusätzlicher Personalbedarf entsteht. Auf die Notwendigkeit der Bereitstellung entsprechender Ressourcen wird in der Kooperationsvereinbarung explizit hingewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der in der Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen GigaNetz GmbH und der Stadt Rödermark zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja / Nein

 

 


Anlagen

 

Kooperationsvereinbarung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kooperationsvereinbarung GigaNetz (432 KB)