Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gut ausgebaute und durchdachte Fuß- und Radverkehrswege sind ein zentraler Bestandteil einer zeitgemäßen, familienfreundlichen und sicheren Mobilitätspolitik. Durch die Verlagerung von PKW-Fahrten und damit die Senkung von Treibhausgas Emissionen tragen diese Verkehrskonzepte unmittelbar zum Klimaschutz bei. Die Fortbewegung mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit weiteren alternativen Fortbewegungsmitteln ist zudem geräuschärmer und kann den innerstädtischen Lärmpegel senken.
Land und Bund unterstützen aktuell über verschiedene Programme mit hohen Regelfördersätzen die kommunale Ebene bei der Umsetzung von Nahmobilitätsvorhaben. Zu nennen sind insbesondere das im Dezember 2020 durch das Bundesverkehrsministerium aufgelegte Sonderprogramm „Stadt und Land“ sowie das hessische Förderprogramm „Nahmobilität“. Nähere Informationen zu Programmen und Förderumfang finden sich u.a. unter https://www.nahmobilhessen.de/foerderung/foerdermittel-hessen/ sowie https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/flaechendeckendefahrra dinfrastruktur-sonderprogramm-stadt-und-land.html
Um zu eruieren, welche Maßnahmen für ein alltagstaugliches Fuß- und Radverkehrsnetz in Rödermark erforderlich sind, sollte zunächst ein auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnittenes Konzept erstellt werden. Hierbei bietet es sich an, auch die Verbindung in die Nachbarkommunen sowie die Verknüpfung der Radwege mit dem Öffentlichen Personennahverkehr zu betrachten. Mit der Erstellung könnte ein externes Planungsbüro beauftragt und zur Teilfinanzierung ein entsprechender Förderantrag gestellt werden.
Da die Förderzeiträume zeitlich begrenzt sind, sollte parallel geprüft werden, welche kurzfristigen Maßnahmen - bspw. zusätzliche Fahrradabstellanlagen - durch die Stadtverwaltung eigenverantwortlich umgesetzt werden können. An die Prüfung sollte sich die unmittelbare Umsetzung anschließen. Beschlussvorschlag:
Die Punkte 1. – 3. Des Ursprungsantrages werden ersetzt durch:
Der Magistrat wird beauftragt:
1. Ein auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnittenes Fuß- und Radverkehrskonzept von einem qualifizierten Planungsbüro erstellen zu lassen. 2. Kurzfristig zu planende Maßnahmen eigenverantwortlich zu prüfen und umzusetzen. 3. Für beide Maßnahmen geeignete Förderprogramme von Land und Bund zu nutzen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
||