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Vorlage - FDP/0299/21  

 
 
Betreff: Bestandsaufnahme energetischer und klimaschutztechnischer Zustand der städtischen Gebäude
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
24.11.2021 
7. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.11.2021 
6. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2021 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
08.02.2022 
7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
26.01.2022 
8. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
27.01.2022 
Fortsetzung der 8. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)     
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
27.01.2022 
8. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
08.02.2022 
9. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
09.02.2022 
Fortsetzung der 7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Am 13.11.2012 wurde das Klimaschutzkonzept der Stadt Rödermark einstimmig beschlossen. Nach 9 Jahren muss leider festgestellt werden, dass es ein deutliches Defizit gibt - sowohl bei der Umsetzung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen als auch beim Controlling. Den wohl größten Anteil am Klimawandel hat die Verbrennung fossiler Brennstoffe. Energie aus fossilen Brennstoffen wird benötigt für Elektrizität, für das Heizen von Gebäuden und für die Mobilität. Alle Teile des Staates stehen vor der Herkulesaufgabe, die Transformation von der Nutzung fossiler Brennstoffe zur Energiegewinnung hin zu regenerativen Energiequellen zeitnah zu bewerkstelligen. Es werden milliardenschwere Förderprogramme aufgelegt, um die energetische Sanierung von Gebäuden voranzubringen, um die Bürger zum Umstieg auf die Elektromobilität zu bewegen, durch das Energieeinspargesetz wurde die Erzeugung regenerativer Energie lange stark gefördert. Diese Programme zielen vor allem auf die Bürger ab, doch wie steht es mit dem Staat selbst, wo steht die Stadt Rödermark beim aktiven Klimaschutz? Vorreiter oder Nachzügler?

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung vom 27.10.2021 unter anderem mehrheitlich beschlossen, dass es einen „Klima-Vorbehalt“ als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei jeder Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung gibt. Hinsichtlich einer grundsätzlichen „Nachhaltigkeit“ im Sinne eines aktiven Klimaschutzes gibt es im praktischen sowie rechtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Rödermark zuvörderst ganz klar ein wesentliches Handlungsfeld: Eigene Gebäude und Liegenschaften. 

Da die Berichte des Magistrates seit der Erstellung des Klimaschutzkonzept nicht ausreichen, um die oben gestellte Frage besser bzw. fachgerecht beantworten zu können, bedarf es mit Blick auf Klimarelevanz und -auswirkung einer aktuellen und umfassenden, qualifizierten Sachstands- und Zukunftsanalyse sowie -bewertung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, mit Blick auf die Themen Klimarelevanz, Energieeffizienz sowie Nachhaltigkeit im 1. Halbjahr 2022 für sämtliche Gebäude und Liegenschaften der Stadt Rödermark (inklusive KBR) eine aktuelle, umfassende Bestandsaufnahme und Zustandsanalyse mitsamt -bewertung bzgl. ihres energetischen Status und ihres Potenzials für weitere klimarelevante Maßnahmen vorzulegen. Die Bestandsaufnahme soll für jedes städtische Gebäude einzeln vorgenommen werden und soll unter anderem die nachstehend genannten Aspekte/Kriterien enthalten:

 

1) Außendämmung der Gebäude

2) Zwischen- und Dachdämmung der Gebäude

3) Art der Heizanlage (Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, etc.)

4) Alter der Heizanlage

5) Art und Alter der Heizkörper

6) Alter und Art der Verglasung der Fenster

7) Primärenergieverbrauch des Gebäudes nach Energieausweis

8) Photovoltaikanlage vorhanden oder möglich1

9) Warmwassergewinnung durch Solarthermie vorhanden oder möglich

10) Dachbegrünung vorhanden oder möglich

11) Wärmepumpe vorhanden oder möglich

12) Sind bis 2025 Investitionen in die energetische Sanierung geplant?

13) Welche darüberhinausgehenden klimaschutztechnischen Sanierungen wären sinnvoll, scheitern aber an nicht vorhandenen Finanz- und/oder Fördermitteln?

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

1glich” im Sinne der Punkte 8-11 ist in diesem Zusammenhang als: “sowohl baulich und technisch darstellbar sowie auch wirtschaftlich zumindest langfristig sinnvoll” zu verstehen.