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Sachverhalt/Begründung:
Zur Beförderung der Mobilitätswende soll gemäß der „Clean Vehicles Directive“ (CvD) der EU soll der Einsatz alternativer Antriebe in kommunalen Fuhrparks beschleunigt werden. Die Mindestquoten sind daher das ‚Herzstück‘ der Clean Vehicles Directive. Sie gelten sowohl für leichte Fahrzeuge wie Pkw als auch für schwere Nutzfahrzeuge wie Busse oder Lkw. Erstere werden nach Emissionsgrenzen, Lkw und Busse hingegen anhand der Nutzung alternativer Kraftstoffe und Antriebe bemessen. Entsprechend dieser Unterscheidung fallen auch die Mindestziele beider Referenzzeiträume anders aus. In erster Linie wird in zwei Bezugszeiträume unterschieden: Erster Referenzzeitraum: August 2021 bis Ende 2025 Zweiter Referenzzeitraum: Anfang 2026 bis Ende 2030 Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge liegt die Beschaffungsquote bis zum 31. Dezember 2025 und auch im zweiten Referenzzeitraum in gleicher Höhe bei 38,5 %. Die Werte für Lkw liegen hingegen bis Ende 2025 bei 10 %, ab Anfang 2026 bei 15 %. Busse im ÖPNV beginnen mit 45 % und steigen ab 2026 anschließend auf 65 % an. Zusätzlich hat die europäische Union ein sogenanntes Mindestziel festgelegt, das eingehalten werden muss. Ziel ist es demnach, dass die Hälfte der beschafften Busse im öffentlichen Personennahverkehr emissionsfrei ist. Darunter sind Busse zu verstehen, die weniger als 1 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Hierzu zählen unter anderem Oberleitungs-, Batterie- und Brennstoffzellenbusse. Zusätzlich ist es wichtig, dass alternative Kraftstoffe nicht mit konventionellen bzw. fossilen Kraftstoffen vermischt werden dürfen. Daraus ergibt sich unstrittig, dass in absehbarer sowie mittelfristiger Zukunft in sämtlichen kommunalen Fuhrparks nur noch solche Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (Wasserstoff, Elektro, ...) betrieben werden dürfen bzw. können und die Ersatzbeschaffung diesbezüglich umgestellt werden muss. Besonders betroffen ist hiervon augenscheinlich der Fuhrpark des Bauhofs. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird unter anderem mit Blick auf die „Clean Vehicles Directive“ (CvD) der EU sowie die allgemeine Energiewende beauftragt: 1. Den aktuellen Stand des städtischen Fuhrparks darzulegen hinsichtlich Anzahl, Art, Alter, Antriebsart der Fahrzeuge. 2. Qualifiziert zu prüfen, an welchem Ort, unter welchen Voraussetzungen/Bedingungen und in welchem Zeithorizont in Rödermark eine Wasserstofftankstelle errichtet werden kann. 3. Zu eruieren, welche praktischen Auswirkungen die Umsetzungen der „Clean Vehicles Directive“ (CvD) der EU für Rödermark (in allen Aufgaben- und Handlungsfeldern) grundsätzlich hat. 4. Zu ermitteln, welche Potenziale für die Wasserstoffnutzung und -herstellung (inklusive Fördergelder) es in Rödermark nach derzeitigem Kenntnisstand gibt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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