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Vorlage - VO/0290/21  

 
 
Betreff: Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (ehem. Zukunft Stadtgrün in Hessen)/ Gesamtmaßnahme "Urberach-Nord"
Beschluss: "Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Urberach-Nord"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/4/300
Federführend:Umwelt   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
24.11.2021 
7. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.11.2021 
6. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2021 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01 Urberach_Nord_Förderrichtlinie_Anreizprogramm  
Anlage_02 Urberach_Nord_Fördervereinbarung_Anreizprogramm  
Anlage_03 Urberach_Nord_Antragsformular_Anreizprogramm  
Anlage_04 Voraussichtliches Fördergebiet des Anreizprogrammes_Urberach_Nord  

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Rödermark wurde mit dem Zuwendungsbescheid vom 01.12.2017 mit der Gesamtmaßnahme „Urberach-Nord“ in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (vormals „Zukunft Stadtgrün“) aufgenommen.

 

Im Rahmen des Förderungsprogramms stellt das Anreizprogramm ein Instrument dar, um private Hauseigentümer zu motivieren, ihre Immobilien zu begrünen und Flächen zu entsiegeln.

 

In Abstimmung mit dem Büro Rittmannsperger und der Lokalen Partnerschaft Urberach-Nord wurde die „Förderrichtlinie des Anreizprogramms“ sowie eine „Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen“ für das Fördergebiet „Urberach-Nord“ erarbeitet und mit dem Fördermittelgeber (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) besprochen.

 

Die Maßnahme ist für die Laufzeit des Förderprogramms mit maximalen förderfähigen Gesamtausgaben von 120.000,00 Euro vorgesehen und wird im Rahmen des Stadtgrünmanagements vom Büro Rittmannsperger in den Bereichen Beratung der Immobilienbesitzer, Koordination und Abwicklung begleitet. Die maximale Förderung pro Immobilie liegt bei 10.000,00 Euro.

 

Mit den Förderanträgen von 2019 und 2020 wurden bereits Mittel in einer Gesamthöhe von 30.000,00 Euro angemeldet und mit einer Förderquote von durchschnittlich knapp 64 % vom Fördermittelgeber bewilligt. Der Förderantrag 2021 beinhaltet weitere 20.000,00 Euro, die Bewilligung ist noch ausstehend.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet „Urberach-Nord“.

Das Finanzierungsvolumen liegt bei 10.000,00 bis 20.000,00 Euro pro Jahr - bezogen auf die Gesamtförderdauer und bei einem förderfähigen Gesamtbetrag von 120.000,00 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

r den Haushalt 2022 sind für die Investition 6-ZS-M16K “Anreizprogramm“r die Jahre 2022 bis 2025 insgesamt 80.000 Euro angemeldet. / 10.11.21 Kl


Anlagen

 

Anlage_01 Urberach_Nord_Förderrichtlinie_Anreizprogramm

Anlage_02 Urberach_Nord_Fördervereinbarung_Anreizprogramm

Anlage_03 Urberach_Nord_Antragsformular_Anreizprogramm

Anlage_04 Voraussichtliches Fördergebiet des Anreizprogrammes_Urberach_Nord

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01 Urberach_Nord_Förderrichtlinie_Anreizprogramm (709 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_02 Urberach_Nord_Fördervereinbarung_Anreizprogramm (322 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_03 Urberach_Nord_Antragsformular_Anreizprogramm (250 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_04 Voraussichtliches Fördergebiet des Anreizprogrammes_Urberach_Nord (2056 KB)