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Auszug - Antrag der FDP-Fraktion: Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania  

 
 
6. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 25.11.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
FDP/0237/21 Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss


Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:

 

1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt.

2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt.

3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt:

a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat.

b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses

(VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat.

 

Es erfolgt keine Abstimmung. Der Antragsteller erklärt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzungsrunde zu schieben.