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Tagesordnung - 36. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 36. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 12.03.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:51 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden)  
VO/0044/20  
Ö 3  
2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -  
Enthält Anlagen
VO/0038/20  
Ö 4  
Satzung über die Erhebung einer Wettaufwandssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark - Wettaufwandssteuersatzung -  
Enthält Anlagen
VO/0039/20  
Ö 5  
Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark - Vergnügungssteuersatzung -  
Enthält Anlagen
VO/0040/20  
Ö 6  
Gesamtabschluss 2018  
Enthält Anlagen
VO/0042/20  
Ö 7  
Investitionsprogramm 2020 - 2024  
Enthält Anlagen
VO/0021/20  
Ö 8  
Doppelhaushalt 2020/2021  
Enthält Anlagen
VO/0022/20  
Ö 9  
Stellungnahme der Stadt Rödermark zum Entwurf des Regionalen Nahverkehrsplans 2020-2030 des RMV im Rahmen des Anhörungsverfahrens  
Enthält Anlagen
VO/0033/20  
Ö 10  
Beschlussfassung über die Vereinsförderungsliste 2020  
Enthält Anlagen
VO/0034/20  
Ö 11  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 8 Flurstück 2/2, Rudolf-Diesel-Straße  
VO/0018/20  
Ö 12  
B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick"; Beschluss des Durchführungsvertrags gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Rödermark und dem Kreis Offenbach  
Enthält Anlagen
VO/0045/20  
Ö 13  
B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick"; Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen  
Enthält Anlagen
VO/0046/20  
Ö 14  
B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick"; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0047/20  
Ö 15  
B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße"; Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0048/20  
Ö 16  
B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße"; Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0049/20  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).

 

Grundlage dieses Beschlusses stellen der Entwurf des Bebauungsplans vom Februar 2020 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen dar.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach und umfasst die Anwesen Darmstädter Straße 78/ 78 A und 80 sowie angrenzende Verkehrsflächen der Darmstädter Straße. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 2 Nr. 248 und 249 sowie die Flurstücke Nr. 94/1, 98/2 teilweise und 98/3 teilweise.

 

Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von 2 Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern mit WEG-Teilung auf dem Anwesen Darmstädter Straße 80 in Urberach geschaffen werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan B5 „Pestalozzi“ in allen seinen Festsetzungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    11.03.2020 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).

 

Grundlage dieses Beschlusses stellen der Entwurf des Bebauungsplans vom Februar 2020 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen dar.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach und umfasst die Anwesen Darmstädter Straße 78/ 78 A und 80 sowie angrenzende Verkehrsflächen der Darmstädter Straße. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 2 Nr. 248 und 249 sowie die Flurstücke Nr. 94/1, 98/2 teilweise und 98/3 teilweise.

 

Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von 2 Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern mit WEG-Teilung auf dem Anwesen Darmstädter Straße 80 in Urberach geschaffen werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan B5 „Pestalozzi“ in allen seinen Festsetzungen.

 

Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR

Ablehnung:SPD

Enthaltung:/

   
    12.03.2020 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 16 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans B5.1 Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).

 

Grundlage dieses Beschlusses stellen der Entwurf des Bebauungsplans vom Februar 2020 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen dar.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach und umfasst die Anwesen Darmstädter Straße 78/ 78 A und 80 sowie angrenzende Verkehrsflächen der Darmstädter Straße. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 2 Nr. 248 und 249 sowie die Flurstücke Nr. 94/1, 98/2 teilweise und 98/3 teilweise.

 

Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von 2 Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern mit WEG-Teilung auf dem Anwesen Darmstädter Straße 80 in Urberach geschaffen werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan B5 „Pestalozzi“ in allen seinen Festsetzungen.

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, unter Ablehnung der SPD-Fraktion,

dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

ohne Aussprache abgestimmt werden.

   
    20.03.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Die Vorlage wird ohne Aussprache abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).

 

Grundlage dieses Beschlusses stellen der Entwurf des Bebauungsplans vom Februar 2020 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen dar.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach und umfasst die Anwesen Darmstädter Straße 78/ 78 A und 80 sowie angrenzende Verkehrsflächen der Darmstädter Straße. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 2 Nr. 248 und 249 sowie die Flurstücke Nr. 94/1, 98/2 teilweise und 98/3 teilweise.

 

Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von 2 Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern mit WEG-Teilung auf dem Anwesen Darmstädter Straße 80 in Urberach geschaffen werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan B5 „Pestalozzi“ in allen seinen Festsetzungen.

 

Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:CDU (11), AL/Die Grüne (8), FWR (4), FDP (3)

Ablehnung:SPD (5)

Enthaltung:/

Ö 17  
Ehrung des Gewerkschafters Wilhelm Weber
VO/0041/20  
Ö 18  
Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark"  
VO/0017/20  
Ö 19  
Antrag der Fraktion FWR: Verkehrsbelastung in Rödermark  
FWR/0258/19  
Ö 20  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 21  
Mitteilungen und Anfragen