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Sachverhalt/Begründung:
Der vom Magistrat der Stadtverordnetenversammlung am 4. Februar 2020 vorgelegte Doppelhaushalt 2020 und 2021 enthält in der Haushaltssatzung eine Anhebung der Grundsteuer B.
Aus diesem Grund muss die Hebesatzsatzung der Stadt Rödermark, in der die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer festgelegt sind, geändert werden.
Nunmehr ist – rückwirkend ab dem 01.01.2020 - eine Anhebung der
Grundsteuer B von 540 % auf715 %
vorgesehen.
Die Stadtverordneten werden ersucht, dem beigefügten Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark – Hebesatzsatzung – zuzustimmen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark – Hebesatzsatzung – gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird wie folgt erhöht:
Grundsteuer B von 540 % auf715 %
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Anlagen - Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark- Hebesatzsatzung –2. Änderung -
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