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Vorlage - VO/0048/20  

 
 
Betreff: B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße";
Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
11.03.2020 
32. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
12.03.2020 
36. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.03.2020 
31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_B5.1_Beschlussvorschläge_200219  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2018 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straßegemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten.

 

Im Zeitraum vom 24.06. bis 19.07.2019 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m.         § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern.

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen bzw. Äußerungen vorgebracht. Die eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_01 dargelegt.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß der in der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen:“ vom 19.02.2020 gemäß den dort dargestellten Beschlussvorschlägen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

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Anlagen

 

Anlage_01_B5.1_Beschlussvorschläge_200219

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_B5.1_Beschlussvorschläge_200219 (8155 KB)