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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2018 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten.
Im Zeitraum vom 24.06. bis 19.07.2019 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen bzw. Äußerungen vorgebracht. Die eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_01 dargelegt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß der in der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen:“ vom 19.02.2020 gemäß den dort dargestellten Beschlussvorschlägen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
Anlage_01_B5.1_Beschlussvorschläge_200219
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