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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B35 „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 22.11.2019 bis 23.12.2019 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick umfasst folgende Flächen:
Teilplan A umfasst im Wesentlichen die Bau- und Verkehrsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen im Teilplan A umfasst die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 7, Nr. 30 (teilweise) sowie das Flurstück Fl. 6 Nr. 31 (teilweise).
Teilplan B umfasst die erforderlichen externen Ausgleichsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplanes B umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 169 und 170.
Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ohne Aussprache abgestimmt werden. |
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