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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2017 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Hotelerweiterung geschaffen werden. Der Vorhaben-/ und Erschließungsplan mit der Darstellung des konkreten Vorhabens wird dabei Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Innerhalb des Durchführungsvertrags verpflichtet sich der Vorhabenträger darüber hinaus zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist. Gemäß den Bestimmungen des § 12 BauGB sind alle Kosten, die mit dem Bauleitplanverfahren sowie der Realisierung des Vorhabens verbunden sind, durch den Vorhabenträger zu tragen.
Im Zeitraum vom 27.04. bis 15.05.2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern.
Im Zeitraum vom 22.11. bis 23.12.2019 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch gebeten, Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Die eingegangenen Äußerungen einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_01 dargelegt.
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 Baugesetzbuch). Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.03.2020. Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch ist vor Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch der Abschluss bzw. der Beschluss eines Durchführungsvertrags, in dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens sowie der notwendigen Erschließungsmaßnahmen verpflichtet, erforderlich. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B35 „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 22.11.2019 bis 23.12.2019 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick umfasst folgende Flächen:
Teilplan A umfasst im Wesentlichen die Bau- und Verkehrsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen im Teilplan A umfasst die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 7, Nr. 30 (teilweise) sowie das Flurstück Fl. 6 Nr. 31 (teilweise).
Teilplan B umfasst die erforderlichen externen Ausgleichsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplanes B umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 169 und 170.
Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
Anlage_01_B35_Bebauungsplan_Jan20 Anlage_02_B35_Begründung_Jan20 Anlage_03_B35_Bestandskarte_Mrz18 Anlage_04_B35_Umweltbericht_Jan20 Anlage_05_B35_Eingriffs_Ausgleichsbilanzierung_Okt19 Anlage_06_B35_Konfliktanalyse_Mai18 Anlage_07_B35_Artenschutzbericht_Aug17 Anlage_08_B35_Rodungsantrag_Nov18 Anlage_09_B35_Verkehrsuntersuchung_Jan19 Anlage_10_B35_Schalltechnische_Untersuchung_Jan19
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