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Vorlage - VO/0047/20  

 
 
Betreff: B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick";
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
11.03.2020 
32. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
12.03.2020 
36. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.03.2020 
31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_B35_Bebauungsplan_Jan20  
Anlage_02_B35_Begründung_Jan20  
Anlage_03_B35_Bestandskarte_Mrz18  
Anlage_04_B35_Umweltbericht_Jan20  
Anlage_05_B35_Eingriffs_Ausgleichsbilanzierung_Okt19  
Anlage_06_B35_Konfliktanalyse_Mai18  
Anlage_07_B35_Artenschutzbericht_Aug17  
Anlage_08_B35_Rodungsantrag_Nov18  
Anlage_09_B35_Verkehrsuntersuchung_Jan19  
Anlage_10_B35_Schalltenische_Untersuchung_Jan19  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2017 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Hotelerweiterung geschaffen werden. Der Vorhaben-/ und Erschließungsplan mit der Darstellung des konkreten Vorhabens wird dabei Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Innerhalb des Durchführungsvertrags verpflichtet sich der Vorhabenträger darüber hinaus zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist. Gemäß den Bestimmungen des § 12 BauGB sind alle Kosten, die mit dem Bauleitplanverfahren sowie der Realisierung des Vorhabens verbunden sind, durch den Vorhabenträger zu tragen.

 

Im Zeitraum vom 27.04. bis 15.05.2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern.

 

Im Zeitraum vom 22.11. bis 23.12.2019 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch gebeten, Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Die eingegangenen Äußerungen einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_01 dargelegt.

 

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 Baugesetzbuch). Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.03.2020. Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch ist vor Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch der Abschluss bzw. der Beschluss eines Durchführungsvertrags, in dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens sowie der notwendigen Erschließungsmaßnahmen verpflichtet, erforderlich.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B35 „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 22.11.2019 bis 23.12.2019 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick umfasst folgende Flächen:

 

Teilplan A umfasst im Wesentlichen die Bau- und Verkehrsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen im Teilplan A umfasst die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 7, Nr. 30 (teilweise) sowie das Flurstück Fl. 6 Nr. 31 (teilweise).


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilplan B umfasst die erforderlichen externen Ausgleichsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplanes B umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 169 und 170.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

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Anlagen

 

Anlage_01_B35_Bebauungsplan_Jan20

Anlage_02_B35_Begründung_Jan20

Anlage_03_B35_Bestandskarte_Mrz18

Anlage_04_B35_Umweltbericht_Jan20

Anlage_05_B35_Eingriffs_Ausgleichsbilanzierung_Okt19

Anlage_06_B35_Konfliktanalyse_Mai18

Anlage_07_B35_Artenschutzbericht_Aug17

Anlage_08_B35_Rodungsantrag_Nov18

Anlage_09_B35_Verkehrsuntersuchung_Jan19

Anlage_10_B35_Schalltechnische_Untersuchung_Jan19

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_B35_Bebauungsplan_Jan20 (1367 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_02_B35_Begründung_Jan20 (2265 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_03_B35_Bestandskarte_Mrz18 (104 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_04_B35_Umweltbericht_Jan20 (2043 KB)      
Anlage 5 5 Anlage_05_B35_Eingriffs_Ausgleichsbilanzierung_Okt19 (240 KB)      
Anlage 6 6 Anlage_06_B35_Konfliktanalyse_Mai18 (238 KB)      
Anlage 7 7 Anlage_07_B35_Artenschutzbericht_Aug17 (701 KB)      
Anlage 8 8 Anlage_08_B35_Rodungsantrag_Nov18 (1671 KB)      
Anlage 9 9 Anlage_09_B35_Verkehrsuntersuchung_Jan19 (4446 KB)      
Anlage 10 10 Anlage_10_B35_Schalltenische_Untersuchung_Jan19 (659 KB)