Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß Ziffer 2 der Hinweise zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu § 97 der Hessischen Gemeindeordnung ist für das Investitionsprogramm ein gesonderter Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung notwendig.
Das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dem Haushalt 2020/2021 als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für den Planungszeitraum 2020 bis 2024.
Die Veränderungen aus Änderungslisten und Anträgen fließen in das Investitionsprogramm ein.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen
Investitionsprogramm 2020 - 2024
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||