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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).
Grundlage dieses Beschlusses stellen der Entwurf des Bebauungsplans vom Februar 2020 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen dar.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach und umfasst die Anwesen Darmstädter Straße 78/ 78 A und 80 sowie angrenzende Verkehrsflächen der Darmstädter Straße. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 2 Nr. 248 und 249 sowie die Flurstücke Nr. 94/1, 98/2 teilweise und 98/3 teilweise.
Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von 2 Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern mit WEG-Teilung auf dem Anwesen Darmstädter Straße 80 in Urberach geschaffen werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan B5 „Pestalozzi“ in allen seinen Festsetzungen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, unter Ablehnung der SPD-Fraktion, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ohne Aussprache abgestimmt werden. |
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