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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2018 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Im Zeitraum vom 24.06. bis 19.07.2019 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern.
Nachdem über die Äußerungen bzw. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen worden ist, kann der Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch gefasst werden. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).
Grundlage dieses Beschlusses stellen der Entwurf des Bebauungsplans vom Februar 2020 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen dar.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach und umfasst die Anwesen Darmstädter Straße 78/ 78 A und 80 sowie angrenzende Verkehrsflächen der Darmstädter Straße. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 2 Nr. 248 und 249 sowie die Flurstücke Nr. 94/1, 98/2 teilweise und 98/3 teilweise.
Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von 2 Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern mit WEG-Teilung auf dem Anwesen Darmstädter Straße 80 in Urberach geschaffen werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan B5 „Pestalozzi“ in allen seinen Festsetzungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
Anlage_01_B5.1_Bebauungsplan_Feb20 Anlage_02_B5.1_Begründung_Feb20 Anlage_03_B5.1_Bestandskarte_Nov18 Anlage_04_B5.1_Artenschutz_80_190118 Anlage_05_B5.1_Artenschutz_78_191205 Anlage_06_B5.1_Schallimmissionsprognose_190124
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