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Vorlage - VO/0017/20  

 
 
Betreff: Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes
"Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Finanzen/Administration   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
12.03.2020 
36. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.03.2020 
31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 22 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) ist für jedes Wirtschaftsjahr ein

Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung

und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes von einem

Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des

dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.

 

Nach § 7 Abs. 3 Nr. 7 des Eigenbetriebgesetzes hat die Betriebskommission einen

Vorschlag für den Prüfer zu unterbreiten.

 

Für die Prüfung der Kommunalen Betriebe Rödermark liegt der Betriebsleitung ein

Angebot vom 21. Januar 2020 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und

Partner AG, Mainz, in Höhe von EUR 11.300 zuzüglich Reisekosten, Schreibauslagen

und Umsatzsteuer vor.

 

Die Zuständigkeit für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des

Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ liegt gemäß § 5 Nr. 13 EigBGes bei

der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und

Partner AG, Mainz, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zu beauftragen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Firma Schüllermann und Partner AG, Mainz, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ zu beauftragen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

JA - Haushaltsmittel stehen unter Konto 677201 bereit

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