Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 112 Abs. 5 HGO ist die Stadt Rödermark verpflichtet, einen Gesamtabschluss zum Stichtag 31. Dezember des Haushaltsjahres aufzustellen. Wie alle Kommunen ist sie verpflichtet, ihre vollständigen Erträge und Aufwendungen, auch die der ausgegliederten Bereiche, wie z.B. Eigenbetriebe, auf den Stichtag 31. Dezember. eines jeden Jahres abzubilden. Gleiches gilt für alle Vermögenswerte sowie kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten.
Diese rechtliche Verpflichtung tritt erstmals zum 31.12.2015 in Kraft. Die Stadt Rödermark hat bereits ab dem Geschäftsjahr 2010 freiwillig einen Gesamtabschluss aufgestellt. Er ist die Zusammenfassung des Jahresabschlusses der Stadt Rödermark mit den Jahresabschlüssen ihrer Beteiligungen.
Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Gesamtabschluss 2018 wurde vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und am 15. November 2019 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Gesamtabschluss 2018 weist vor Ergebnisverwendung einen Jahresüberschuss in Höhe von 583.977,01 Euro aus. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 15. November 2019 versehenen Gesamtabschluss 2018 gemäß § 114 HGO fest.
Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2018 erfolgte.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
Gesamtabschluss 2018
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