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Vorlage - VO/0046/20  

 
 
Betreff: B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick";
Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
11.03.2020 
32. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
12.03.2020 
36. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.03.2020 
31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_B35_Beschlussvorschläge_200214  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2017 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Hotelerweiterung geschaffen werden. Der Vorhaben-/ und Erschließungsplan mit der Darstellung des konkreten Vorhabens wird dabei Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Innerhalb des Durchführungsvertrags verpflichtet sich der Vorhabenträger darüber hinaus zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist. Gemäß den Bestimmungen des § 12 BauGB sind alle Kosten, die mit dem Bauleitplanverfahren sowie der Realisierung des Vorhabens verbunden sind, durch den Vorhabenträger zu tragen.

 

Im Zeitraum vom 22.11. bis 23.12.2019 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch gebeten, Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Die eingegangenen Äußerungen einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_01 dargelegt.

 

Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen – einschließlich der zugehörigen Beschlussvorschläge – ist in der beigefügten Anlage wiedergegeben.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), der anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB):“ (Stand: 14.02.2020) dargestellten Beschlussvorschläge zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen werden beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

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Anlagen

 

Anlage_01_B35_Beschlussvorschläge_200214

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_B35_Beschlussvorschläge_200214 (3758 KB)