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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß der in der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen:“ vom 19.02.2020 gemäß den dort dargestellten Beschlussvorschlägen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, unter Ablehnung der SPD-Fraktion, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ohne Aussprache abgestimmt werden. |
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