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Auszug - 2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -  

 
 
36. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.03.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:51 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0038/20 2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Recht/Öffentlichkeitsarbeit   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark Hebesatzsatzung gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird wie folgt erhöht:

 

Grundsteuer B von 540 % auf715 % 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, unter Zustimmung der Fraktionen CDU/AL Grüne und Ablehnung der Fraktionen SPD, Freie Wähler Rödermark sowie FDP, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.