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Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), der anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB):“ (Stand: 14.02.2020) dargestellten Beschlussvorschläge zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen werden beschlossen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ohne Aussprache abgestimmt werden. |
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