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Sachverhalt/Begründung:
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hat einen Entwurf für den Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) 2020-2030 erstellt. Mit Beschluss vom 20.11.2019 hat der Aufsichtsrat des RMV den Auftrag für das formale Anhörungsverfahren erteilt. Bei der Durchführung wird der Verbund von der Rhein-Main-Verkehrsverbund Service- gesellschaft mbH (rms GmbH) unterstützt. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 14 (7) des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) hat die Stadt Rödermark die Möglichkeit, zum Entwurf des RNVP in schriftlicher Form bis zum 28. Februar 2020 Stellung zu nehmen. Aufgrund des Umfanges des Entwurfs mit 452 Seiten und den vorgegebenen kommunalpolitischen Terminfolgen ist eine Einhaltung der Frist nicht möglich. Ferner ist anzumerken, dass der Eingang der Unterlagen erst zum 23.12.2019 zu verzeichnen ist. Eine Fristverlängerung um einen Monat wurde beantragt.
Die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH wurde als lokale Nahverkehrs- organisation in einem separaten Verfahren zur Stellungnahme aufgefordert und hat die Inhalte der Stellungnahmen mit den kreisangehörigen Kommunen im Rahmen eines Erörterungstermins am 29.01.2020 abgestimmt.
Allgemeine Informationen: Der Nahverkehrsplan ist ein Rahmenplan, dessen Gültigkeit für 10 Jahre vorgesehen ist. Der Plan wird nach Anhörung und Abwägung vom RMV-Aufsichtsrat beschlossen und verpflichtet nur den RMV auf die Planinhalte. Lokale Konzepte und einzelne Projekte werden im verbundweiten Nahverkehrsplan nicht behandelt. In den nächsten Jahren wird sich die Verkehrsnachfrage deutlich erhöhen. Zuletzt waren es fast 800 Mio. Fahrgäste jährlich. Eine Milliarde wird in naher Zukunft erreicht werden. Aufgrund dessen braucht der ÖPNV gerade in den Hauptverkehrszeiten größere Kapazitäten.
„On-Demand-Verkehre“ sollen gestärkt werden, aber keine Konkurrenz zum ÖPNV sein.
Weiterhin ist der Ausbau des Expressbussystems als klares Ziel vorgegeben. Expressbusse sollen besondere Gestaltungsvorgaben und einen höheren Ausstattungsstandard haben.
Bike & Ride wird als wichtiges Thema in der Verknüpfung der Verkehrsmittel gesehen. An den Bahnhöfen ist deshalb an Platzbevorratung zu denken und ein Verkauf der Flächen durch die DB sollte unterbleiben.
Die Stellungnahme der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach wird sich auf die im Kreis Offenbach, sowie für die Region Frankfurt Rhein-Main relevanten Projekte beziehen:
- S-Bahn-Tunnel in Frankfurt/M. Das Schienennetz ist im Kernraum des RMV-Gebietes bis an die Kapazitätsgrenze ausgelastet. Insbesondere auf den Zulaufstrecken des Frankfurter Hauptbahnhofs bestehen Engpässe. Im Verkehrswegeplan ist der Bau eines Frankfurter Fernbahntunnels als vorrangiges Projekt aufgenommen. Der Entwurf des RNVP enthält keinen Verweis auf dem Ausbau des Fernbahntunnels und gemäß Stellungnahme kvgOF soll eine Ergänzung erfolgen.
- Bau eines neuen Bahnhofs am Terminal 3 Das im Bau befindliche Frankfurter Terminal 3 soll eine eigene Bahnanbindung erhalten mit Auslegung für den S-Bahn und den Regionalverkehr Dies wird seitens der kvgOF begrüßt.
- RTW-Anschluss in Dreieich-Buchschlag Dreieich-Bahn (30 Minuten-Taktung bis Eppertshausen wird angestrebt, sowie ein Ausbau mit Elektrifizierung)
- Weiterführung der S2 über Rödermark bis Dieburg bzw. Darmstadt (dies soll bereits in der Vision Verkehrsplan 2030+ berücksichtigt sein)
- Herstellung der Barrierefreiheit An der zum 01. Januar 2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungs- gesetzes mit der Vorgabe der vollständigen Barrierefreiheit zum 01. Jan. 2022 wird festgehalten. Eine fristgerechte Umsetzung seitens der Stadt Rödermark ist aufgrund der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten derzeit fraglich.
Stellungnahme der Stadt Rödermark
Der elektrische Betrieb in Erweiterung des S-Bahn-Netzes der „Rodgau-S-Bahn“ hat nach Voruntersuchungen verkehrliche Vorteile aufgezeigt. Die umfassenden Planungen lassen eine Umsetzung aber nicht vor 2030 erwarten. Im Vorgriff darauf kann die benötigte Wiederherstellung des Kreuzungsbahnhofs in Eppertshausen vorgezogen und zur Angebotsverbesserung auf der Dreieichbahn genutzt werden. Dies wird von der Stadt Rödermark ausdrücklich begrüßt.
Die Weiterentwicklung des Nachtverkehrs im S-Bahn-Netz sowie die Ausweitung des 15-Minuten Takts zu Hauptverkehrszeiten werden befürwortet. Nachfolgend die Neukonzeption zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019: Ausweitung des 15-Minuten-Takts morgens von Hochheim und Rödermark Ober-Roden nach Frankfurt bis 10 Uhr. Außerdem gibt es neue Frühfahrten montags bis freitags um 3.28 Uhr ab Rödermark Ober-Roden bis Wiesbaden sowie um 3.35 Uhr ab Wiesbaden bis Rödermark Ober-Roden. Zudem werden an Werktagen einige Fahrten, die bisher in Frankfurt Höchst endeten, bis Hattersheim verlängert.
Darstellung gemäß Grafik auf Seite 358 plus Benennung in der Vision 2030+plus. Der Regionale Flächennutzungsplan weist einen Trassenkorridor (Gebietsstreifen) für einen Lückenschluss mit der Dreieichbahn aus. Aufgrund von Voruntersuchungen könnten durch den Lückenschluss das Siedlungsband bis Dieburg schneller mit den Oberzentren Offenbach und Frankfurt verbunden werden, was zu einem entsprechenden verkehrlichen Nutzen führt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung gibt folgende Stellungnahme zum Regionalen Nahverkehrsplan 2020-2030 des Rhein-Main-Verkehrsverbundes ab.
Zu Punkt 1 /Dreieichbahn Gemäß den Ausführungen zu Punkt 1 (Dreieichbahn) wird die vorgezogene Wiederherstellung des Kreuzungsbahnhofs in Eppertshausen zur Angebotsverbesserung auf der Dreieichbahn ausdrücklich begrüßt.
Zu Punkt 2/S-Bahn-Netz S1 Die Weiterentwicklung des Nachtverkehrs im S-Bahn-Netz sowie die Ausweitung des 15-Minuten Takts zu Hauptverkehrszeiten wird befürwortet.
Zu Punkt 3/Ausbau der S2 über Rödermark-Urberach bis Darmstadt (Grafik S. 358) Die Stadtverordnetenversammlung fordert nachdrücklich den Ausbau der S2 bis Rödermark-urberach und Weiterführung nach Darmstadt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen: Verbundweiter Nahverkehrsplan für die Region Frankfurt Rhein-Main, 2. Fortschreibung, 2020 – 2030, Entwurf
Umfang: 453 Seiten
Es wird um Einsichtnahme über Allris gebeten. 1 Druckexemplar pro Fraktion wird zur Verfügung gestellt.
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