Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark – Hebesatzsatzung – gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird wie folgt erhöht:
Grundsteuer B von 540 % auf715 %
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, unter Zustimmung der Fraktionen CDU/AL Grüne und Ablehnung der Fraktionen SPD, Freie Wähler Rödermark sowie FDP, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.