Bürgermeister Rotter begründet die Tischvorlage und beantwortet Rückfragen. Im Anschluss lässt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Beldermann über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark überträgt gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 HGO die Beschlussfassung von Angelegenheiten, die nicht der ausschließlichen Zuständigkeit der Stadtverordnetensammlung nach § 51 HGO unterliegen, auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.
Sollten während dieses Zeitraums Themen zur Beschlussfassung anstehen, die gemäß § 51 HGO eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich machen, so beschließt die Stadtverordnetenversammlung mit der Vorbereitung dieser Sitzung den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu beauftragen.