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Vorlage - FDP/0053/20  

 
 
Betreff: Coronavirus - Auswirkungen auf Rödermark (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
20.03.2020 
31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Die neuartige Viruserkrankung COVID-19, ausgelöst durch das Coronavirus, breitet sich immer mehr aus. Jeden Tag schnellen die Zahlen der Infizierten in Deutschland nach oben, eine wirkungsvolle Eindämmung scheint kaum noch möglich. Obwohl die gesundheitlichen Risiken denen einer Grippe vergleichbar sind, herrscht eine zunehmende Hysterie in der Bevölkerung. Leergekaufte Supermärkte, abgesagte Messen und Großereignisse, das Meiden vieler Bürger von großen Menschenansammlungen – die Auswirkungen auf das normale Leben werden immer spürbarer. In naher Zukunft wird auch die Stadt Rödermark als Arbeitgeber und Veranstalter einige Entscheidungen diesbezüglich treffen müssen. Die vorliegende Anfrage der FDP-Fraktion dient der Klärung und dem Verständnis, wie gut Rödermark für diese Situation gerüstet ist und welche Auswirkungen organisatorischer wie finanzieller Art dies haben könnte.

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Anfrage:

 

1) Hat der Magistrat sich bereits mit dem Thema „Coronavirus – Verhalten bei einer Pandemie“ beschäftigt? Gab (oder gibt) es von Seiten des zuständigen Gesundheitsamtes im Kreis bereits Informationen bzw. gar Instruktionen? Wie sieht hier die Informationskette praktisch/rechtlich aus?

 

2) Wann würde wer unter welchen Voraussetzungen geplante Veranstaltungen der Stadt Rödermark bzw. Veranstaltungen, bei denen die Stadt Rödermark beteiligt ist, absagen? Dazu zählen z.B. Veranstaltungen im Kulturprogramm der Kulturhalle, die Vorstellung des Kulturprogramms für die Saison 2020/21, der Frühlingsmarkt, der Wumbor-Lauf, die Woigass. Welche finanziellen Auswirkungen hätte das Absetzen des restlichen Kulturprogramms für die Saison?

 

 

 

3) Eine weitere Begegnungsstätte von vielen Menschen sind die städtischen Kitas. Würde die Schließung von den übergeordneten Behörden (Kreis, RP, Land?) angeordnet oder obliegt es der Verantwortung des Magistrats, diesen Schritt zu gehen? Welche Voraussetzungen müssten gegeben sein, damit der Magistrat die Schließung beschließt? Würde bei einer Schließung aus Gründen der Gesundheitsvorsorge ein Entschädigungsanspruch seitens der Eltern bestehen? Wäre hier mit finanziellen Einbußen bei den Gebühren und/oder Erstattungen zu rechnen?

 

4) Unter welchen Voraussetzungen wäre der Magistrat aufgefordert, die Rathäuser (usw.) zu schließen?