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Bürgermeister Rotter begründet die Tischvorlage und beantwortet Rückfragen. Im Anschluss lässt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Beldermann über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark überträgt gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 HGO die Beschlussfassung von Angelegenheiten, die nicht der ausschließlichen Zuständigkeit der Stadtverordnetensammlung nach § 51 HGO unterliegen, auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.
Sollten während dieses Zeitraums Themen zur Beschlussfassung anstehen, die gemäß § 51 HGO eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich machen, so beschließt die Stadtverordnetenversammlung mit der Vorbereitung dieser Sitzung den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu beauftragen. Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU (12), AL/Die Grüne (8), SPD (5), FWR (4), FDP (3) Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
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