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Auszug - Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 Virus: Übertragung von Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (§ 50 Abs. 1 Satz 2 HGO)  

 
 
31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 22
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 20.03.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
VO/0068/20 Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 Virus: Übertragung von Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (§ 50 Abs. 1 Satz 2 HGO)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


rgermeister Rotter begründet die Tischvorlage und beantwortet Rückfragen. Im Anschluss lässt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Beldermann über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark überträgt gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 HGO die Beschlussfassung von Angelegenheiten, die nicht der ausschließlichen Zuständigkeit der Stadtverordnetensammlung nach § 51 HGO unterliegen, auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.

 

Sollten hrend dieses Zeitraums Themen zur Beschlussfassung anstehen, die gemäß § 51 HGO eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich machen, so be­schließt die Stadtverordnetenversammlung mit der Vorbereitung dieser Sitzung den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu beauftragen.


Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (12), AL/Die Grüne (8), SPD (5), FWR (4), FDP (3)

Ablehnung:/

Enthaltung:/