Anfrage:
1) Hat der Magistrat sich bereits mit dem Thema „Coronavirus – Verhalten bei einer Pandemie“ beschäftigt? Gab (oder gibt) es von Seiten des zuständigen Gesundheitsamtes im Kreis bereits Informationen bzw. gar Instruktionen? Wie sieht hier die Informationskette praktisch/rechtlich aus?
2) Wann würde wer unter welchen Voraussetzungen geplante Veranstaltungen der Stadt Rödermark bzw. Veranstaltungen, bei denen die Stadt Rödermark beteiligt ist, absagen? Dazu zählen z.B. Veranstaltungen im Kulturprogramm der Kulturhalle, die Vorstellung des Kulturprogramms für die Saison 2020/21, der Frühlingsmarkt, der Wumbor-Lauf, die Woigass. Welche finanziellen Auswirkungen hätte das Absetzen des restlichen Kulturprogramms für die Saison?
3) Eine weitere Begegnungsstätte von vielen Menschen sind die städtischen Kitas. Würde die Schließung von den übergeordneten Behörden (Kreis, RP, Land?) angeordnet oder obliegt es der Verantwortung des Magistrats, diesen Schritt zu gehen? Welche Voraussetzungen müssten gegeben sein, damit der Magistrat die Schließung beschließt? Würde bei einer Schließung aus Gründen der Gesundheitsvorsorge ein Entschädigungsanspruch seitens der Eltern bestehen? Wäre hier mit finanziellen Einbußen bei den Gebühren und/oder Erstattungen zu rechnen?
4) Unter welchen Voraussetzungen wäre der Magistrat aufgefordert, die Rathäuser (usw.) zu schließen?