Die Beschlussfassung erfolgt, wie im Ältestenrat festgelegt, ohne Aussprache.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs
(BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den
Bebauungsplan A 53.1 „Westlich des Jügesheimer Weges“ als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom
28.11.2011 bis 30.12.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Das Plangebiet selbst, als Teil des im Norden von Ober-Roden zwischen der Nieder-
Röder-Straße (L 3097) im Osten und der Frankfurter Straße im Westen gelegenen Neubaugebietes „Am Karnweg“, liegt westlich der Straße „Jügesheimer Weg“.
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden,
Flur 15, Nr. 540 und 542, die westlich des Jügesheimer Weges und nördlich der Anwesen Jügesheimer Weg 2“ bzw. „Am Karnweg 48“ liegen.