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Auszug - Bebauungsplan A 53.1 "Westlich des Jügesheimer Weges" Satzungsbeschluss  

 
 
8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:24 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0050/12 Bebauungsplan A 53.1 "Westlich des Jügesheimer Weges"
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Beschlussfassung erfolgt, wie im Ältestenrat festgelegt, ohne Aussprache.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs

(BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den

Bebauungsplan A 53.1 „Westlich des Jügesheimer Weges“ als Satzung.

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom

28.11.2011 bis 30.12.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Das Plangebiet selbst, als Teil des im Norden von Ober-Roden zwischen der Nieder-

der-Straße (L 3097) im Osten und der Frankfurter Straße im Westen gelegenen Neubaugebietes „Am Karnweg“, liegt westlich der Straße „gesheimer Weg“.

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden,

Flur 15, Nr. 540 und 542, die westlich des Jügesheimer Weges und nördlich der Anwesen Jügesheimer Weg 2“ bzw. „Am Karnweg 48“ liegen.

 


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /