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Vorlage - VO/0050/12  

 
 
Betreff: Bebauungsplan A 53.1 "Westlich des Jügesheimer Weges"
Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
14.03.2012 
8. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
15.03.2012 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
27.03.2012 
8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Nachdem über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vom 28.11.2011 bis 30.12.2011 beschlossen worden ist und sich hieraus keine Planänderungen ergeben, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs

(BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den

Bebauungsplan A 53.1 „Westlich des Jügesheimer Weges“ als Satzung.

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom

28.11.2011 bis 30.12.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Das Plangebiet selbst, als Teil des im Norden von Ober-Roden zwischen der Nieder-

Röder-Straße (L 3097) im Osten und der Frankfurter Straße im Westen gelegenen Neubaugebietes „Am Karnweg“, liegt westlich der Straße „Jügesheimer Weg“.

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden,

Flur 15, Nr. 540 und 542, die westlich des Jügesheimer Weges und nördlich der Anwesen Jügesheimer Weg 2“ bzw. „Am Karnweg 48“ liegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein