Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die finanzielle Lage der Stadt Rödermark ist mehr als besorgniserregend. Teilweise wird vor diesem Hintergrund gar vorgetragen, dass aus eigener Kraft eine finanzielle Gesundung (bzw. wenigstens spürbare Verbesserung) objektiv nicht möglich ist. Die finanzielle Ausstattung der Gemeinden generell ist kritikwürdig und eine Reform der Kommunalfinanzen (Einnahmenstruktur und Refinanzierung von extern übertragenen (Pflicht-)Aufgaben) tut Not. Eine derartige umfassende Reform ist aber aktuell nicht abzusehen und daher kann der (richtige) Verweis auf die Notwendigkeit einer Reform der Kommunalfinanzen nicht als Argument für schulterzuckendes Nichtstun in Sachen „Städtische Finanzen“ ins Feld geführt werden. So gut es eben geht muss mit dem aktuellen Blatt gespielt werden – bis es zu einer Neuverteilung kommt. Wesentliche und selbst bestimmbare Komponente der kommunalen Einnahmen ist die Gewerbesteuer. Zudem ist mit jedem Arbeitsplatz i.d.R. auch ein sozialversicherungs- und einkommenssteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis verbunden. In Rödermark hat sich in Sachen „Gewerbeentwicklung“ in den letzten Jahren nichts (mehr) getan. Fast schon sträflich wurde der kommunalpolitische Fokus komplett unter Ausblendung der Belange von Handel und Gewerbe auf den öko-sozialromantischen Bereich verengt. Zweifelsohne ist das reine Ausweisen von neuen Gewerbeflächen kein Allheilmittel zur Gesundung der Kommunalfinanzen, aber es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und in der aktuellen Situation eine der wenigen verbliebenen Stellschrauben abseits der Erhöhung von Steuern und Gebühren oder der Leistungsstreichung bzw. -reduktion.
Angestrebt werden muss eine verstärkte Ansiedlung von modernem Handel und Gewerbe aus u.a. den Tätigkeitsbereichen – Export, – Klimaschutz, – Energiewende, – Internet, Social Networks und IT, – Kommunikation – EDV-gestützte Technologien – lokale Produktwirtschaft mit dem Ziel · vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen · die Ortskerne zu beleben · das Gewerbe- und Einkommensteueraufkommen zu erhöhen · Rödermark in Richtung eines Technologiezentrums zu entwickeln, welches Gewerbe und Familien gleichermaßen anzieht.
Der immer stärker werdende Konkurrenzkampf der Kommunen untereinander um Gewerbeansiedlungen ist im gleichen Atemzug wie das aktuelle System der Kommunalfinanzierung zu kritisieren. Doch auch diese berechtigte Kritik darf nicht dazu missbraucht werden, um sich zum großen Schaden der Stadt aus der Gewerbeakquise und -neuansiedlung gänzlich zu verabschieden. Vielmehr muss sich Rödermark bis zu einer überregionalen Lösung dieses Problems (gleichsam wie bei der Reform der Gemeindefinanzen) der Herausforderung aktiv stellen und sich sehr viel stärker als in den vergangenen Jahren um Gewerbeneuansiedlungen bemühen. Hierzu ist es als grundlegende Voraussetzung erforderlich, entsprechende attraktive Entwicklungsflächen zur aktiven Akquise vorzuhalten. Mit den aktuell verbliebenen noch freien Gewerbeflächen wird eine attraktive Weiterentwicklung und Erweiterung der Rödermärker Gewerbestruktur bis auf Marginalien nicht erreicht werden können. Insofern ist es dringend nötig, weitere Gewerbeflächen in naher Zukunft zu entwickeln. Hierbei müssen sowohl neue Flächen ausgewiesen als auch freie Bestandsflächen dahingehend überprüft werden, ob eine Nutzungsänderung möglich und sinnvoll erscheint. Ziel der Bemühungen sollte es sein, spätestens im Herbst 2013 den Gewerbeflächenbestand ohne Neuausweisungen in den Außenbereichen um 5000 qm erweitert zu haben. Beschlussvorschlag:
1. Die Stabstelle Wirtschaftsförderung Rödermark ist der Immobilienplattform www.kip-hessen.de angeschlossen. Darin ist ein Status für die meisten zurzeit auf dem Markt befindlichen gewerblichen Immobilienflächen und -gebäude Rödermarks – sowohl in städtischem als auch in privatem Besitz –dargestellt. - Wo befinden sich zusätzliche private und/oder städtische Flächen und Gebäude innerhalb Rödermarks, welche aktuell als Gewerbe- bzw. Mischgebiet ausgewiesen sind, auf denen die Ansiedlung von Gewerbe grundsätzlich möglich wäre? Wo befinden sich zusätzliche Flächen ohne rechtsgültigen Bebauungsplan, auf denen dies möglich wäre?
2. Alle gewerblichen Flächen und Gebäude sind dabei schwerpunktmäßig im Sinne dieses Prüfungsauftrags insbesondere für die mögliche Ansiedlung von Unternehmen aus den folgenden Bereichen zu betrachten: – Export, – Klimaschutz, – Energiewende, – Internet, Social Networks und IT, – Kommunikation – EDV-gestützte Technologien – lokale Produktwirtschaft
3. Weiterhin soll der Magistrat ermitteln, welche Standorte für die Ansiedlung solcher Unternehmen besonders geeignet sind. Als Standorte sind dabei schwerpunktmäßig zu untersuchen: - Areal Hitzel & Beck, Odenwaldstraße - Gewerbegebiet Ober-Roden - Gewerbegebiet Urberach - Altes Gaswerk - Kapellenstraße - Gesamtareal Ober-Rodener-Straße - Perlite-Gelände - Hainchesbuckel / Rennwiesen
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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