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Vorlage - VO/0044/12  

 
 
Betreff: Pachtvertrag für das Restaurant „Brunnen am Theater“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Gebäudewirtschaft   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
15.03.2012 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
27.03.2012 
8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Am 01.01.2007 gab es einen Pächterwechsel in der Kulturhalle. Mit dem neuen Pächter, Herrn Vinko Krolo, wurde ein Pachtvertrag für den Zeitraum von 5 Jahren mit einer Verlängerungsoption für weitere 5 Jahre abgeschlossen.

 

Der Pachtzins war für die Dauer der Pachtzeit festgeschrieben und beträgt 2.374,95 Euro monatlich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Nach Ablauf der Pachtdauer ist zum 01. April 2012  der Pachtvertrag neu zu verhandeln.

 

Dazu wurden folgende Grundlagen überprüft:

1.      Höhe Pachtzins

Hierzu wurden 9 Vergleichsobjekte im „Umland“ herangezogen, die ähnliche Strukturen aufweisen, wie das Restaurant „Brunnen am Theater“.

Im Ergebnis liegt der Pachtzins für das Restaurant „Brunnen am Theater“ im Durchschnitt zu den anderen Vergleichsobjekten.

Eine Erhöhung des Pachtzinses ist nicht vorgesehen. Es erfolgt allerdings nach 5 Jahren eine Anpassung an den vom Hessischen Statistischen Landesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Lebenshaltungskosten.

 

2.      Vertragslaufzeit

Der Vertrag wurde über die Dauer von 5 Jahren geschlossen. Danach ist der Vertrag neu zu verhandeln.

Zukünftig soll der Vertrag über 5 Jahre geschlossen werden und sich um weitere 5 Jahre verlängern, wenn er nicht 1 Jahr vor Ablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.

 

3.      Bewirtung von städtischen Veranstaltungen, einheimischen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, auswärtigen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen

Die städtischen kulturellen Veranstaltungen werden durch den Pächter bewirtet. Diese Regelung wird beibehalten.

Für Vereinsveranstaltungen galt  bislang die Regelung, dass 12 Veranstaltungen von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen selbst bewirtet werden können. Für alle weiteren Vereinsveranstaltungen besteht für den Pächter das Recht und die Pflicht der Bewirtung.

Die bisherige Reglung soll dahingehend geändert werden, dass der Pächter eine Anfrage zur Abgabe eines Bewirtungsangebots erhält, die einheimischen Vereine und gemeinnützigen Organisationen aber selbst entscheiden, ob die Bewirtung durch den Pächter erfolgt.

Für Veranstaltungen von ortsfremden Vereinen und gemeinnützigen Organisationen obliegt die Bewirtung dem Pächter. 

 

Aufgrund der geänderten Regelung der Bewirtung von Veranstaltungen in der Kulturhalle wird dem Pächter ein Sonderkündigungsrecht von 1 Jahr eingeräumt.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Abschluss des Pachtvertrags über das Pachtobjekt Restaurant „Brunnen am Theater“ ab 01.04.2012 zu folgenden Bedingungen:

 

1.              Höhe Pachtzins

Der Pachtzins wird nicht erhöht. Es erfolgt allerdings nach 5 Jahren eine Anpassung an den vom Hessischen Statistischen Landesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Lebenshaltungskosten.

 

2.              Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird über 5 Jahre geschlossen und verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn er nicht 1 Jahr vor Ablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.

 

3.      Bewirtung von Veranstaltungen

Für Veranstaltungen ortansässiger Vereine und ortsansässiger gemeinnütziger Organisationen erhält der Pächter eine Anfrage zur Abgabe eines Bewirtungsangebots. Diese entscheiden, ob die Bewirtung durch den Pächter erfolgt.

 

Für die städtischen kulturellen Veranstaltungen und alle weiteren Veranstaltungen erfolgt die Bewirtung durch den Pächter.

 

Aufgrund der geänderten Regelung der Bewirtung von Veranstaltungen in der Kulturhalle wird dem Pächter ein Sonderkündigungsrecht von 1 Jahr eingeräumt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

JA

Die Pachterlöse werden im Sachkonto 500330 ausgewiesen