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Vorlage - VO/0054/12  

 
 
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 284, Carl-Benz-Straße 10-12 mit 2.898 qm
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
15.03.2012 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
27.03.2012 
8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Auf dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 284, Carl-Benz-Straße 10-12, ist die Errichtung von 6 Doppelhäusern geplant. Das Grundstück liegt im Mischgebiet.

 

 

Die Vermarktung der Flächen erfolgt über eine Projektentwicklungsgesellschaft. Derzeit gibt es 8 Interessenten für Doppelhaushälften. Die ersten Kaufverträge sollen abgeschlossen und entsprechende Bauanträge gestellt werden.

 

Bei der Vermarktung wurde bereits auf den Aspekt „Mischgebiet“ Rücksicht genommen. Es ist eine teilweise gewerbliche Nutzung geplant. Der Anteil der Nutzung wird im Baugenehmigungsverfahren auch im Hinblick auf die erforderlichen Stellplätze berücksichtigt.

Folgende gewerbliche Nutzung sind bisher vorgesehen: Heilpraktikerin, Wärmecontracting, Nagelstudio, Journalist, freiberuflicher Berater im Bereich Unternehmenscoaching.

 

Die 4 Doppelhaushälften für die noch keine konkreten Bewerbungen vorliegen, werden mit dem Hinweis der gewerblichen Nutzung angeboten.

 

Für die 8 „sicheren“ Antragsteller soll ein Beschluss über die Veräußerung gefasst werden, damit die Kaufverträge zügig abgewickelt werden können.

 

Der Kaufpreis beträgt 330,00 €/qm inklusive Erschließungskosten. An Erschließungskosten fallen geschätzt 147.145,95 € an. Diese setzen sich zusammen aus dem Abwasserbeitrag in Höhe von 40.064,85 € und dem geschätzten Erschließungsbeitrag in Höhe von 107.081,10 €.

 

Der derzeitige Buchwert des Grundstücks ist aus dem Vermerk der Finanzverwaltung unter „Finanzielle Auswirkungen“ zu ersehen.

Alle im Zuge des Grunderwerbs entstehend Kosten tragen die Erwerber.

In den Kaufverträgen wird der Hinweis auf die Lage im Mischgebiet mit aufgenommen.

 

Die Errichtung von Passivhäusern ist vorgesehen. Die Stadt Rödermark fördert auf den von ihr veräußerten Grundstücken den Neubau von Häusern mit dem Standard „Passivhaus“ mit 15,00 €/qm und den Bau mit Standard „Nullenergiehaus“ mit 25,00 €/qm Grundstücksfläche bzw. Grundstücksanteil.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark verkauft an die in der Anlage genannten Antragsteller Teilflächen aus dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 284, Carl-Benz-Straße 10-12, für die Errichtung von Doppelhaushälften.

 

Der Kaufpreis beträgt 330,00 €/qm inklusive Erschließungskosten. Im Kaufvertrag wird ein Hinweis auf die Lage im Mischgebiet aufgenommen.

 

Alle im Zuge des Grunderwerbs entstehenden Kosten tragen die  Erwerber.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA/Nein

 

Im Haushalt 2012 sind im Finanzhaushalt 220.000 € Einnahmen und im Ergebnishaushalt 390.000 € Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken vorgesehen. Ebenso sind im Finanzhaushalt gesamt 261.000 € Einnahmen aus der Erhebung von Erschließungsbeiträgen und der Erstattung von sonstigen Beiträgen und Anschlusskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf von städtischen Grundstücken geplant.

Das vorgenannte Grundstück befindet sich mit einem Gesamtgrundstückswert in Höhe von 124.910,67 € (82.602,99 € Grundstückswert; 40.064,85 € Abwasserleitung, 2.242.83 e Kanalanschluss)  im Anlagevermögen der Stadt Rödermark. Dies ergibt einen Preis von 43,10 €/qm. Der Gewinn bei einem Verkauf von 330 €/qm beträgt  286,90 €/qm.  Die Erschließungskosten sind noch nicht abgerechnet.

Den Vorschriften des § 144 HGO zur vorläufigen Haushaltsführung wird durch den Abschluss des Kaufvertrages nicht zuwider gehandelt.

01.03.12 Mo 

 


Anlagen

 

Liste der Erwerber

vorläufiger Freiflächenplan