Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Stadt Rödermark hat in Dezember 2011 das Anwesen Dieburger Straße 21 (Jägerhaus) erworben.
Die Verwaltung der städtischen Gebäude obliegt den Kommunalen Betrieben, die Grundstücke sind daher vom Anlagevermögen der Stadt in das Vermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark zu übertragen.
Beschlussvorschlag:
Das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 195/1, Dieburger Straße 21, 239 qm, wird zum 01.02.2012 aus dem Anlagevermögen der Stadt in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA Das Grundstück Dieburger Straße 21 befindet sich noch nicht im Anlagevermögen der Stadt, so dass kein Wert beziffert werden kann. 11.01.2012 Mo
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