Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Abschluss des Pachtvertrags über das Pachtobjekt Restaurant „Brunnen am Theater“ ab 01.04.2012 zu folgenden Bedingungen:
1. Höhe Pachtzins
Der Pachtzins wird nicht erhöht. Es erfolgt allerdings nach 5 Jahren eine Anpassung an den vom Hessischen Statistischen Landesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Lebenshaltungskosten.
2. Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird über 5 Jahre geschlossen und verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn er nicht 1 Jahr vor Ablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
3. Bewirtung von Veranstaltungen
Für Veranstaltungen ortansässiger Vereine und ortsansässiger gemeinnütziger Organisationen erhält der Pächter eine Anfrage zur Abgabe eines Bewirtungsangebots. Diese entscheiden, ob die Bewirtung durch den Pächter erfolgt.
Für die städtischen kulturellen Veranstaltungen und alle weiteren Veranstaltungen erfolgt die Bewirtung durch den Pächter.
Aufgrund der geänderten Regelung der Bewirtung von Veranstaltungen in der Kulturhalle wird dem Pächter ein Sonderkündigungsrecht von 1 Jahr eingeräumt.