Beschlussvorschlag:
Die Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der
Fraktionen zusammen
(§ 62 Abs. 2 HGO).
Die Zahl der Ausschussmitglieder beträgt 7.
Es werden folgende Ausschüsse gebildet:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: