Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Nach § 6 Abs. 1 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Dieburg
sind nach erfolgter Kommunalwahl die Verbandsmitglieder für die
Verbandsversammlung von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen. Die Stadt Rödermark entsendet 2 Vertreterinnen bzw. Vertreter und 2 Stellvertreterinnen bzw.
Stellvertreter. Die
Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahl gebeten. 2 Vertreter/innen _________________________ _________________________ 2 Stellvertreter/innen _________________________ _________________________ |
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