Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Planungsverband
Ballungsraum Frankfurt am Main (PlanvG) entsenden die Mitglieder des Verbandes
je eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in die Verbandskammer. Für die
Vertreterin bzw. den Vertreter sind zwei Stellvertreterinnen bzw.
Stellvertreter zu wählen. Die Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahlen
gebeten. 1. Vertreter/in ___________________________ 2. Stellvertreter/innen ___________________________ ___________________________ |
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